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Familie international

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) nimmt vielfältige Aufgaben im Bereich des internationalen Familienrechts wahr. Als deutsche Zentrale Behörde im internationalen Kindschaftsrecht leistet es praktische Hilfestellung bei grenzüber­schreitenden Konfliktfällen. Es unterstützt beispielsweise bei der grenzüberschreitenden Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen, bei grenzüberschreitenden Kindesentführungen sowie bei internationalen Adoptionen.

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