Vollstreckungshilfe EU-Geldsanktionen
Ausgabedatum
05.01.2024
Die Urlaubssaison ist oft auch „Knöllchen-Saison“: Wer beispielsweise im EU-Ausland zu schnell gefahren ist oder verkehrswidrig geparkt hat, sollte schon bald Post der ausländischen Behörde im Briefkasten haben. Begleicht man die Geldstrafe nicht, leitet die ausländische Behörde den Vorgang an das Bundesamt für Justiz weiter. Das kann bis zur Vollstreckung der Geldstrafe führen.