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Bundesamt für Justiz informiert über Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Taten

Ausgabedatum 23.01.2024

Opfer terroristischer und extremistischer Taten können beim Bundesamt für Justiz (BfJ) Härteleistungen beantragen. Damit die Hilfe ankommt, müssen die oft schwer betroffenen Opfer umfassend begleitet werden. Das BfJ hatte deshalb Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Stellen zu einer Informationsveranstaltung nach Bonn eingeladen.

Gruppenfoto der Teilnehmenden an der Informationsveranstaltung  über Härteleistungen für Opfer terroristischer und extremistischer Taten
Bundesamt für Justiz informiert Opferbeauftragte und Opferverbände über Härteleistungen Quelle: Bundesamt für Justiz

Die Landesopferschutzbeauftragten von Rheinland-Pfalz, Hessen und Bayern, Vertreterinnen und Vertreter des BMJ, des Generalbundesanwalts, des Bundeskriminalamtes, der Versorgungsämter, der Koordinierungsstelle Nachsorge, Opfer- und Angehörigenhilfe (NOAH), der Polizeidienststellen sowie der Opferberatungen wurden zu Beginn der Veranstaltung von Veronika Keller-Engels, Präsidentin des BfJ, begrüßt. "Dem BfJ ist es ein zentrales Anliegen, Opfern von terroristischer oder extremistischer Gewalt wirksam und schnell Hilfeleistungen zur Verfügung zu stellen", so Veronika Keller-Engels.

Dazu müssen Betroffene von dieser Möglichkeit erfahren und erkennen, dass diese spezielle Hilfe für sie in Betracht kommt. Hierbei, wie auch bei der Antragstellung, benötigen sie oft Unterstützung und Begleitung. Eine Vielzahl unterschiedlichster Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner spielen für Betroffene solcher Taten eine wichtige Rolle und sollen ihnen dabei helfen, ihren Weg durch die Hilfsangebote zu finden. Eine gute Vernetzung und Zusammenarbeit all dieser Stellen ist ein Schlüsselfaktor für eine kontinuierliche und gute Betreuung und wird durch das regelmäßige Treffen gefördert.
Mit den Härteleistungen, einer freiwilligen staatlichen Leistung, soll den Betroffenen Solidarität und Beistand signalisiert werden. Seit dem Jahr 2007 ist das Bundesamt für Justiz zuständig für die Bewilligung der Härteleistungen. Das Bundesamt für Justiz kann also auf eine jahrelange Erfahrung bei der Betreuung von Opfern terroristischer und extremistischer Taten zurückblicken. Diese Tätigkeit wurde besonders geprägt durch die Betreuung der Opfer des sog. NSU, des Terroranschlags auf dem Breitscheidplatz in Berlin und der extremistisch motivierten Taten in Halle und Hanau. Zuletzt hat sich nach den Taten am 7. Oktober 2023 in Israel gezeigt, dass die Härteleistungen von den Betroffenen als eine wirksame und hilfreiche Unterstützung wahrgenommen werden.

Eine lebhafte Diskussion unter den Teilnehmenden mit vielen Fragen, die insbesondere die Taten in Israel betrafen, Anregungen wie auch intensive Gespräche miteinander zeichneten die Veranstaltung aus. Mit Information, Dialog und Vernetzung ist ein weiterer Schritt zu einer noch besseren Versorgung von Opfern terroristischer und extremistischer Gewalt gemacht.

Weitere Informationen sowie das Antragsformular sind abrufbar unter www.bundesjustizamt.de/haerteleistungen