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HKÜ-Richtertagung Berlin 2024

Ausgabedatum 27.05.2024

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) als deutsche Zentrale Behörde im internationalen Sorgerecht hat im Mai 2024 die regelmäßige Tagungsreihe für Familienrichterinnen und -richter fortgeführt, die mit grenzüberschreitenden Konfliktfällen im internationalen Familienrecht befasst sind. Die Tagung fand vom 13. bis 15. Mai 2024 in Berlin statt.

Die Gruppe der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der HKÜ-Richtertagung stehen vor dem Gebäude des Veranstaltungsortes.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer der HKÜ-Richtertagung Berlin 2024 Quelle: Martina Erb-Klünemann

Die Tagung richtete sich an die spezialisierten Familiengerichte mit der Zuständigkeit für internationale Familienverfahren. Schwerpunkt bildeten aktuelle Fragestellungen nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen sowie der EU-Verordnung 2019/1111 ("Brüssel-IIb-Verordnung"). Experten aus dem In- und Ausland gaben einen Überblick über die neuen Regelungen, die die grenzüberschreitende Vollstreckung von Entscheidungen vereinfachen und die Zusammenarbeit weiter vertiefen.

Neben den spezialisierten Familiengerichten nahmen auch Vertreter der österreichischen und französischen Justiz sowie betroffener Nicht-Regierungsorganisationen teil.

Die Tagung unter der Leitung von RinAG Martina Erb-Klünemann verdeutlichte einmal mehr die hohe Bedeutung, die der richterlichen Fortbildung im internationalen Sorgerecht zukommt. Der intensive Austausch der Teilnehmenden trägt zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit in dem sensiblen Bereich bei.

Das BfJ ist Ansprechpartner und Anlaufstelle im internationalen Rechtsverkehr. Dazu zählt auch die Aufgabe der deutschen Zentralen Behörde im internationalen Sorgerecht. In dieser Funktion leistet das BfJ kostenfrei praktische Hilfestellung bei grenzüberschreitenden Kindschaftskonflikten, insbesondere auch grenzüberschreitenden Kindesentführungsfällen. Wird ein Kind durch einen Elternteil in einen anderen Vertragsstaat entführt, kann der zurückgelassene Elternteil sich mit dem Antrag an das BfJ wenden, ihn bei der Rückführung des Kindes zu unterstützten. Umgekehrt gilt das BfJ als bevollmächtigt, für Antragstellende aus anderen Vertragsstaaten in Deutschland gerichtlich und außergerichtlich tätig zu werden.

Weitere Informationen unter: www.bundesjustizamt.de/sorgerecht