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Bundesamt für Justiz informierte beim 29. Deutschen Präventionstag in Cottbus

BfJ unterwegs

Ausgabedatum 17.06.2024

Der größte europäische Kongress zur Kriminalprävention sowie angrenzenden Präventionsbereichen fand in diesem Jahr in Cottbus statt. Das Schwerpunktthema des diesjährigen Kongresses lautete „Sicherheit im Wandel“. Auf dem 29. Präventionstag war auch das Bundesamt für Justiz (BfJ) mit einem Stand vertreten. Am BfJ-Stand wurden die interessierten Standbesucherinnen und -besucher über die Härteleistungen des Bundes für Opfer terroristischer und extremistischer Taten und die Unterstützungsleistungen für durch derartige Taten wirtschaftlich Betroffene informiert.

Angesichts des deutlichen Anstiegs bei der Zahl von politisch motivierten Taten nutzte das BfJ die Möglichkeit, insbesondere auf die Bedeutung der Härteleistungen für die Opfer von extremistischen Taten hinzuweisen.

Außerdem wurde auf die Möglichkeit der Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs nach dem Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (StrRehaHomG) aufmerksam gemacht. Die Antragsfrist wurde bis zum 27. Juli 2027 verlängert.

Mit dem vielseitig vertretenen Fachpublikum aus dem In- und Ausland, vor allem aus den Bereichen Polizei und Justiz, Opferverbänden, Integrations-, Migrations- sowie Präventionseinrichtungen, Opferberatungsstellen und Sozialdiensten, sowie mit zahlreichen interessierten Besucherinnen und Besuchern erfolgte ein intensiver Informations- und Erfahrungsaustausch.

Informationen zur Beantragung von Härteleistungen des Bundes für Opfer terroristischer und extremistischer Taten

Informationen zur Beantragung von Entschädigungsleistungen nach dem Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung (StrRehaHomG)

Die Präsidentin vom BfJ, Frau Keller-Engels, mit fünf Kolleginnen und Kollegen vor dem Stand des BfJ auf dem 29. Deutschen Präventionstag in Cottbus
Quelle: BfJ