Ausgabedatum
23.09.2024
Auf Einladung des Bundesamts für Justiz (BfJ) trafen sich die deutschen Mitglieder im Europäischen Justiziellen Netz (EJN) in Zivil- und Handelssachen am 19. September 2024 zu ihrer jährlichen Konferenz – dieses Jahr in einem Online-Format. Als ausländische Gäste nahmen die Generalsekretärin des EJN aus Brüssel sowie Vertreterinnen und Vertreter des Netzwerks aus Frankreich und Griechenland teil. Stefan Schlauß, Leiter der Abteilung für Internationales Zivilrecht im BfJ, begrüßte die Teilnehmenden und hob den praktischen Nutzen des Netzwerks für eine funktionierende grenzüberschreitende justizielle Zusammenarbeit in Europa hervor.
Zu den deutschen Mitgliedern im EJN in Zivil- und Handelssachen zählen neben dem BfJ als Bundeskontaktstelle insbesondere die EJN-Landeskontaktstellen, die EJN-Familienrichterinnen und -richter sowie die betroffenen Berufskammern. Das jährliche Treffen dient dem Austausch über aktuelle praxisbezogene Themen der Zivilrechtshilfe in der EU.
Sophie Chaigneau stellte sich als neue Generalsekretärin des EJN bei der Europäischen Kommission vor und berichtete über die aktuellen Entwicklungen und Initiativen des EJN einschließlich des Stands in den einzelnen EJN-Arbeitsgruppen. So erarbeitet z. B. die unter deutschem Co-Vorsitz tagende Arbeitsgruppe zur EU-Beweisaufnahmeverordnung einen neuen Leitfaden zur grenzüberschreitenden Beweisaufnahme für die gerichtliche Praxis.
Das Treffen bot die Möglichkeit zu einem Austausch mit Mitgliedern des Netzes aus Frankreich und Griechenland. Mit einem solchen Austausch trägt das Treffen ganz entscheidend zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit innerhalb des EJN bei. Dies ist wiederum Grundlage dafür, dass Gerichtsverfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen erfolgreich durch das Netz unterstützt werden können.
Ein Schwerpunkt des diesjährigen Treffens lag auf den Fragen der Digitalisierung der internationalen Zusammenarbeit auf EU-Ebene im Rahmen der ziviljustiziellen Zusammenarbeit. Die zuständigen Stellen in Deutschland und den anderen Mitgliedstaaten sind im Rahmen der beiden Rechtshilfeverordnungen zur grenzüberschreitenden Zustellung und Beweisaufnahme verpflichtet, die grenzüberschreitende Kommunikation und Antragstellung ab Mai 2025 elektronisch zu führen. Aber auch die Zusammenarbeit in anderen Bereichen – z. B. im internationalen Sorgerecht sowie bei der grenzüberschreitenden Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen – wird in den nächsten Jahren digitalisiert werden. Grundlage ist hier der Anschluss an das europaweite IT-System e-CODEX (e-Justice Communication via Online Data Exchange), welcher unter anderem über das Justice Digital Exchange System (JUDEX), eine von der EU-Kommission entwickelte Referenzsoftware, erfolgen soll.
Das EJN besteht seit über 20 Jahren. Ein Netz von Kontaktstellen in allen Mitgliedstaaten der EU unterstützt die gerichtliche Praxis bei der Problemlösung in grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten. Hierzu gehören z. B. die Einholung von Informationen zum Recht anderer Mitgliedstaaten oder die informelle Unterstützung bei der Erledigung von Rechtshilfeersuchen.
Weitere Informationen hierzu unter www.bundesjustizamt.de/ejnzh.