Ausgabedatum
07.10.2024
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) als deutsche Zentrale Behörde im internationalen Sorgerecht hat vom 23.-25. September 2024 die regelmäßige Tagungsreihe für Familienrichterinnen und -richter fortgeführt, die mit Konfliktfällen im internationalen Familienrecht befasst sind. Schwerpunkt der aktuellen Tagung in Frauenchiemsee bildeten Fragestellungen nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen sowie der EU-Verordnung 2019/1111 (Brüssel-IIb-Verordnung).
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) als deutsche Zentrale Behörde im internationalen Sorgerecht hat vom 23.-25. September 2024 die regelmäßige Tagungsreihe für Familienrichterinnen und -richter fortgeführt, die mit Konfliktfällen im internationalen Familienrecht befasst sind. Schwerpunkt der aktuellen Tagung in Frauenchiemsee bildeten Fragestellungen nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen sowie der EU-Verordnung 2019/1111 (Brüssel-IIb-Verordnung).
Experten aus dem In- und Ausland tauschten sich in Vorträgen, Workshops und Fallstudien über Themen und Fallkonstellationen im internationalen Kindschaftsrecht aus. So wurden u.a. rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit geflüchteten Kindern und Familien aus der Ukraine diskutiert. Ein weiterer Schwerpunkt beleuchtete neben der rechtlichen auch die psychologische Seite in Kindesentführungsfällen. Unter Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern des Europäischen Justiziellen Netzes (EJN) in Zivilsachen sowie des Internationalen Sozialdienstes und des Internationalen Mediationszentrums für Familienkonflikte und Kindesentführung (MiKK e.V.) konnten verschiedene Wege aufgezeigt werden, internationale Familienrechtskonflikte zu lösen.
Die Tagung unter der Leitung von Martina Erb-Klünemann, Richterin am Amtsgericht, verdeutlichte einmal mehr die hohe Bedeutung, die der richterlichen Fortbildung im internationalen Sorgerecht zukommt. Der persönliche Austausch der Teilnehmenden trägt zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit in dem sensiblen Bereich bei.
Sie möchten mehr erfahren? Das BfJ ist Ansprechpartner und Anlaufstelle im internationalen Rechtsverkehr. Dazu zählt auch die Aufgabe der deutschen Zentralen Behörde im internationalen Sorgerecht. In dieser Funktion leistet das BfJ kostenfrei praktische Hilfestellung bei grenzüberschreitenden Kindschaftskonflikten, insbesondere auch grenzüberschreitenden Kindesentführungsfällen. Wird ein Kind durch einen Elternteil in einen anderen Vertragsstaat entführt, kann der zurückgelassene Elternteil sich mit dem Antrag an das BfJ wenden, ihn bei der Rückführung des Kindes zu unterstützen.
Weitere Informationen unter: www.bundesjustizamt.de/sorgerecht.