Ausgabedatum
09.10.2024
Im Rahmen der deutsch-kasachischen Zusammenarbeit haben sich Vertreterinnen des Bundesamts für Justiz (BfJ) mit dem Justizministerium in Astana sowie Richterinnen und Richtern aus ganz Kasachstan zur Zusammenarbeit im Rahmen der bestehenden internationalen Übereinkommen ausgetauscht. Die von der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) organisierte Veranstaltung fand am 26. und 27. September 2024 in Burabay/Kasachstan und online statt.
Schwerpunkte waren die Zusammenarbeit im Rahmen der Übereinkommen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht zur Rechtshilfe sowie zur grenzüberschreitenden Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. 40 kasachische Richterinnen und Richter ließen sich aus erster Hand durch die Expertinnen und Experten des BfJ, der deutschen Justiz sowie des ständigen Büros der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht informieren und über die Möglichkeiten der Zusammenarbeit vertraut machen.
Im Rahmen des Seminars wurden konkrete Rechtsfragen und Verfahrensabläufe zur praktischen Durchführung der Übereinkommen diskutiert, um so die Zusammenarbeit zwischen Kasachstan und Deutschland im Rahmen der Übereinkommen zu stärken. Zentrale Behörden in den Vertragsstaaten sollen miteinander kooperieren und die zuständigen Gerichte, Behörden sowie die Bürgerinnen und Bürger unterstützen. Durch Einblicke in die jeweiligen nationalen Rechtsordnungen konnte das gegenseitige Verständnis für die jeweiligen Verfahrensabläufe weiter verbessert werden.
Die Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen Kasachstan und Deutschland wird fortgesetzt:
Im November wird eine Delegation aus Kasachstan zum Gegenbesuch in Bonn erwartet.
Das BfJ ist deutsche Zentrale Behörde auf Bundesebene nach dem Haager Zustellungs- und Haager Beweisaufnahmeübereinkommen und unterstützt in dieser Funktion deutsche Gerichte bei der Erledigung von Rechtshilfeersuchen. Es verantwortet u.a. den Länderteil der Rechtshilfeordnung für Zivilsachen, der über die Voraussetzungen von Rechtshilfeersuchen informiert und so eine wichtige Informationsquelle für Rechtspraktikerinnen und -praktiker darstellt.
Das BfJ ist darüber hinaus deutsche Zentrale Behörde nach dem Haager Unterhaltsübereinkommen von 2007 und diesbezüglich mit der Unterstützung bei der grenzüberschreitenden Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhalt betraut. Das BfJ unterstützt Unterhaltsberechtigte bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung ihrer Unterhaltsansprüche im Ausland.
Weitere Informationen zur Rechtshilfe finden Sie unter www.bundesjustizamt.de/irzh sowie zum Auslandsunterhalt unter www.bundesjustizamt.de/auslandsunterhalt.