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EJN-Treffen in Budapest

Ausgabedatum 24.10.2024

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 97. Treffen der Kontaktpunkte des Europäischen Justiziellen Netzes (EJN) in Zivil- und Handelssachen teilgenommen. Gegenstand des Treffens war die EG-Unterhaltsverordnung. Es fand vom 16. bis 18. Oktober 2024 in Budapest statt.

Teilnehmende des Austauschs zum Thema Auslandsunterhalt
Teilnehmende des Austauschs zum Thema Auslandsunterhalt Quelle: HU24EU

Die Tagung behandelte Fragen der praktischen Anwendung der EG-Unterhaltsverordnung und bestätigte die zahlenmäßig herausgehobene Position Deutschlands im Rahmen der Anwendung der Verordnung. Im BfJ als deutscher Zentralen Behörde sind über 10.000 grenzüberschreitende Unterhaltsvorgänge in Bearbeitung. Über 60% davon betreffen Vorgänge nach der EG-Unterhaltsverordnung. Zahlenmäßig bedeutende EU-Partnerstaaten für Deutschland sind Polen und Österreich.

Einen Schwerpunkt der Tagung bildete der Austausch zum elektronischen Case-Management-und Kommunikationsprogramm "iSupport", das im Auftrag der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH) entwickelt und von der EU und einzelnen Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschland, mitfinanziert wurde. Das BfJ hat Anfang 2024 in einem weltweit führenden Pilotprojekt iSupport erfolgreich in Zusammenarbeit mit Schweden eingeführt und kann in diesem Rahmen nunmehr grenzüberschreitende Anträge und Kommunikation einfach, sicher und schnell elektronisch über iSupport ausführen. Das ist ein wichtiger Schritt in der Digitalisierung der Rechtshilfe und kommt den Unterhaltsberechtigten unmittelbar zugute.

Aufgrund des neuen Systems können ein- und ausgehende Anträge in Unterhaltssachen über die Zentralen Behörden schnell und sicher mittels iSupport übermittelt werden, und dies in einer übersichtlichen Oberflächenstruktur. Anträge, Formblätter und antragsbegründende Dokumente können binnen Augenblicken versendet und empfangen werden. Es ist damit möglich, ein gemeinsames gesichertes System zu nutzen. Nicht nur der rein digitale Versand, sondern auch die elektronische Unterstützung, wodurch notwendige Formblätter automatisch erstellt, falls nötig in die jeweilige Landessprache übersetzt und mit Daten vervollständigt werden, führen zu einer erheblichen Beschleunigung und Erleichterung der Fallbearbeitung.

Das iSupport System basiert auf der aktuellen E-CODEX-Technologie (e-Justice Communication via Online Data Exchange), die auch Grundlage der elektronischen justiziellen Zusammenarbeit in der EU ist. iSupport steht im Einklang mit der Ende 2023 verabschiedeten EU-Digitalisierungsverordnung. Weitere Staaten arbeiten aktuell an der Einführung von iSupport.

Weitergehende Informationen zum BfJ als deutscher Zentralen Behörde zur Unterstützung bei der grenzüberschreitenden Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen finden Sie unter
www.bundesjustizamt.de/auslandsunterhalt.