Zu Gast im BfJ
Ausgabedatum
21.11.2024
Bonn. Auf Einladung des Bundesamts für Justiz (BfJ) kamen Expertinnen und Experten aus ganz Deutschland zu einer Tagung zum internationalen Adoptionswesen zusammen. Schwerpunkt waren die praktischen Auswirkungen der im April 2021 in Kraft getretenen Reform durch das Adoptionshilfe-Gesetz, das weitreichende Neuerungen auch im Bereich internationaler Adoptionen mit sich gebracht hat.
Das Bundesamt für Justiz als Bundeszentralstelle für Auslandsadoption bietet regelmäßig ein Forum für den interdisziplinären Erfahrungsaustausch mit den Zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter, den zugelassenen Auslandsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft sowie den spezialisierten Familiengerichten an. Weiter nahmen an der Tagung Vertreterinnen und Vertreter des Bundesministeriums der Justiz (BMJ), des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), des Auswärtigen Amtes (AA), des International Reference Center in Genf (IRC) und der InterVal GmbH, welche mit der Evaluation der Gesetzesreform beauftragt ist, teil.
Die Präsidentin des BfJ Veronika Keller-Engels begrüßte die Teilnehmenden und hob die Aktualität des Themas sowie die Bedeutung der Zusammenarbeit bei internationalen Adoptionen unter Beachtung des Kindeswohls hervor. Unter Leitung von Abteilungspräsidenten Stefan Schlauß und der Referatsleiterin des Referats II 2 Dr. Sarah Gerling-Stock stand im Mittelpunkt der Tagung ein Austausch über Praxiserfahrungen sowie aktuelle Gerichtsentscheidungen nach den neuen Rechtsvorschriften. Welcher Maßstab ist bei der Anerkennung von ausländischen Adoptionen im Inland anzulegen, wie kann der Sachverhalt im familiengerichtlichen Verfahren hinreichend aufgeklärt werden und wie können Adoptierte bei der Herkunftssuche unterstützt werden? In vier Workshops wurden über die Auswirkungen der Reform auf die gerichtlichen Verfahren zur Anerkennung ausländischer Adoptionsentscheidungen in Deutschland, die Prüfung des Kindervorschlags, die Herkunftssuche sowie das gerichtliche Umwandlungsverfahren diskutiert. Weiter wurden Zwischenergebnisse der laufenden Evaluation des Adoptionshilfe-Gesetzes erörtert. Die Endergebnisse der Evaluation werden 2026 erwartet.
Zielsetzung des Haager Adoptionsübereinkommens ist es, den Schutz von Kindern bei internationalen Adoptionen zu gewährleisten und Verfahren für die Zusammenarbeit zu etablieren. Internationale Adoptionen sollen zum Wohl des Kindes und unter Wahrung seiner Grundrechte stattfinden. Der Handel mit Kindern soll verhindert werden. 2021 hat der deutsche Gesetzgeber durch das Adoptionshilfe-Gesetz bewährte Schutzstandards aus dem Übereinkommen auch auf solche Staaten erstreckt, die nicht Vertragsstaat des Haager Adoptionsübereinkommens sind. Internationale Adoptionen müssen danach zwingend durch eine staatlich anerkannte Vermittlungsstelle begleitet werden. Internationale Adoptionen, die nicht von einer in Deutschland staatlich anerkannten Vermittlungsstelle begleitet wurden, sind verboten und können in Deutschland grundsätzlich nicht mehr anerkannt werden. Interessierte, die in Deutschland leben und ein Kind aus dem Ausland adoptieren möchten, müssen sich an eine zur Auslandsvermittlung berechtigte Fachstelle in Deutschland wenden.
Weitere Informationen zum Thema Auslandsadoption finden sich auf der Internetseite des BfJ unter www.bundesjustizamt.de/auslandsadoption