Zu Gast im BfJ
Ausgabedatum
22.11.2024
Am 19. und 20. November 2024 war eine Delegation der Justizverwaltung aus Kasachstan zu Besuch im Bundesamt für Justiz (BfJ). Themen des zweitägigen Studienbesuches waren die grenzüberschreitende Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Rechtshilfe in Zivilsachen. Der Studienbesuch wurde organisiert von der deutschen Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE).
Am 19. und 20. November 2024 war eine Delegation der Justizverwaltung aus Kasachstan zu Besuch im Bundesamt für Justiz (BfJ). Themen des zweitägigen Studienbesuches waren die grenzüberschreitende Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie die Rechtshilfe in Zivilsachen. Der Studienbesuch wurde organisiert von der deutschen Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE).
Der Besuch in Bonn, der ein vorheriges Seminar zum gleichen Thema in Kasachstan fortsetzte, bot Gelegenheit für einen gewinnbringenden Austausch in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Unterhaltsfällen sowie bei Ersuchen zur grenzüberschreitenden Zustellung und Beweisaufnahme. Es wurden konkrete Verfahrensabläufe und Rechtsfragen zur praktischen Durchführung der Übereinkommen diskutiert, um die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Kasachstan im Rahmen des Netzwerkes der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH) zu stärken. Durch Einblicke in die nationalen Rechtsordnungen konnte das gegenseitige Verständnis für die jeweilige Praxis weiter verbessert werden. Abteilungsleiter Stefan Schlauß begrüßte die Teilnehmenden und hob die Bedeutung einer vertrauensvollen und effektiven Zusammenarbeit zwischen den Zentralen Behörden beider Länder hervor. Kasachstan ist seit 2019 Vertragsstaat des Haager Unterhaltsübereinkommens und seit 2016 Vertragsstaat des Haager Zustellungs- und Haager Beweisaufnahmeübereinkommens.
Das BfJ ist deutsche Zentrale Behörde nach dem Haager Unterhaltsübereinkommen von 2007 und mit der Unterstützung bei der grenzüberschreitenden Geltendmachung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen betraut. Das BfJ unterstützt Unterhaltsberechtigte bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung ihrer Unterhaltsansprüche im Ausland. Ebenso ist das BfJ deutsche Zentrale Behörde auf Bundesebene nach dem Haager Zustellungs- und Beweisaufnahmeübereinkommen. Es verantwortet u.a. den Länderteil der Rechtshilfeordnung für Zivilsachen, der über die Voraussetzungen von Rechtshilfeersuchen informiert und so eine praktisch wichtige Informationsquelle für Rechtspraktikerinnen und -praktiker darstellt.
Weitere Informationen zum Auslandsunterhalt finden Sie unter www.bundesjustizamt.de/auslandsunterhalt sowie zur Rechtshilfe unter www.bundesjustizamt.de/irzh.