Das Bundesamt für Justiz freut sich im Ausbildungsjahr 2025 auf Sie als
- Verwaltungsfachangestellte bzw. Verwaltungsfachangestellter (m/w/d)
- Verwaltungsfachangestellte bzw. Verwaltungsfachangestellter (m/w/d) mit Doppelqualifikation (Fachabitur)
Ausbildung zur bzw. zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) (PDF, 284KB, Datei ist barrierefrei)
Ausgebildete Verwaltungsfachangestellte in der Fachrichtung Bundesverwaltung:
- ermitteln Sachverhalte unter Berücksichtigung von Rechtsvorschriften
- berechnen Arbeitsentgelte und bearbeiten Zahlungsvorgänge
- erledigen Personalaufgaben, z. B. bei Einstellung/Ausscheiden von Beschäftigten
- beschaffen und verarbeiten Daten und werten diese aus
- unterstützen bei der Erstellung und Ausführung von Haushaltsplänen
- wirken bei der Materialbeschaffung und -verwaltung mit
- bearbeiten den Posteingang und -ausgang
- übernehmen Assistenz- und Sekretariatsaufgaben
So läuft Ihre Ausbildung ab:
Während Ihrer dreijährigen Ausbildung lernen Sie verschiedene Arbeitsbereiche des BfJ kennen und arbeiten im jeweiligen Fachbereich mehrere Wochen an unterschiedlichen Aufgaben und Projekten. Zu Ihren Ausbildungsstationen gehören z. B. folgende Fachbereiche:
- Verwaltung
- Vollstreckungshilfe EU-Geldsanktionen
- Ordnungsgeldverfahren im Handelsrecht
- Auslandsunterhalt
Ihre Kenntnisse vertiefen Sie zusätzlich im Theorieunterricht im Bundesverwaltungsamt Köln sowie im Blockunterricht im Ludwig-Erhard-Berufskolleg in Bonn. Im Bundesverwaltungsamt in Köln wird die praktische Ausbildung durch eine dienstbegleitende Unterweisung ergänzt. Im Rahmen dieser Unterweisung finden praxisbezogene Lehrveranstaltungen sowie Lernbüros statt.
Das erwartet Sie:
1. Ausbildungsjahr | 2. Ausbildungsjahr | 3. Ausbildungsjahr |
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1218,26 EUR | 1268,20 EUR | 1314,02 EUR |
- Bezuschussung des AzubiTickets oder Deutschlandtickets
- jährlicher Lernmittelzuschuss in Höhe von 50,00 €
- Jahressonderzahlung
- ein iPad mit Tastatur sowie einem Apple Pencil
- Arbeiten in Gleitzeit (mit Kernarbeitszeit)
- 30 Urlaubstage
- ein gutes Arbeitsklima
Besonderheiten beim Erwerb der Doppelqualifikation:
Für Bewerberinnen und Bewerber mit mittlerem Bildungsabschluss besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Ausbildung die Fachhochschulreife zu erwerben. Diese berechtigt zu einem Studium an einer Fachhochschule. Hierbei ist zu beachten:
- setzt mindestens gute Noten in den Schulfächern Deutsch, Englisch und Mathematik voraus
- ein zusätzlicher Berufsschultag pro Woche während der berufspraktischen Zeit
- zwei voneinander unabhängige Abschlussprüfungen
- die Ausbildung kann nicht verkürzt werden
Das bieten wir Ihnen außerdem:
Verkürzte Ausbildungsdauer
Unter bestimmten Voraussetzungen können unsere Auszubildenden ihre Ausbildungsdauer um sechs Monate verkürzen. Dafür muss die bzw. der Auszubildende während der Ausbildungszeit eine Benotung der Berufsschule von 2,49 oder besser in den Prüfungsrelevanten Fächern vorweisen.
Ausbildung in Teilzeit
Bei Vorliegen der Voraussetzungen (z. B. Betreuung eigener Kinder) ist eine Ausbildung in Teilzeit möglich. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
Das bringen Sie mit:
- Fachoberschulreife oder gleichwertigen Abschluss mindestens befriedigenden Noten in Deutsch, Englisch und Mathematik
- gute Rechtschreib- und Grammatikkenntnisse
- gute Allgemeinbildung und rasche Auffassungsgabe
- eine hohe Lern- und Leistungsbereitschaft
- eine organisierte und sorgfältige Arbeitsweise
- Teamfähigkeit und Eigeninitiative
- Spaß an abwechslungsreichen und neuen Aufgaben
So bewerben Sie sich:
Richten Sie Ihre vollständige Bewerbung (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Zertifikate) als eine PDF-Datei bis spätestens 5. Februar 2025 in elektronischer Form an: ausbildung
Bundesamt für Justiz
Ausbildung
53094 Bonn
zum Aktenzeichen I 11 - 7626/1-P1 502/2024
Für Inhaberinnen und Inhaber von De-Mail-Konten ist der Zugang für eine verschlüsselte Zusendung über das Postfach post@bundesjustizamt.de-mail.de eröffnet.
Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
Wir freuen uns über Ihre Bewerbung unabhängig von Ihrer Einwanderungsgeschichte, Ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Ihrer kulturellen und sozialen Herkunft oder Ihrer geschlechtlichen Orientierung.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt; von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist der Nachweis der Anerkennung in Deutschland bzw. der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss erforderlich. Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab.
Bei Rückfragen stehen in der Ausbildung Frau Sauer (Tel. 0228 99 410-5160) oder Herr Sengül (Tel. 0228 99 410-5797) gerne zur Verfügung.
Sie haben Fragen zur Ausbildung oder Bewerbung?
Wenden Sie sich bei Rückfragen gerne an:
Carmen Sauer
Tel.: +49 228 99 410-5160
Umut Sengül
Tel.: +49 228 99 410-5797
E-Mail: ausbildung