Die elektronisch geführte Kommunikation ist bereits in vielen Bereichen fester Bestandteil des Alltags geworden. Der elektronische Rechtsverkehr ermöglicht eine sichere und rechtsverbindliche Kommunikation mit dem Bundesamt für Justiz (BfJ).
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten für eine rechtsverbindliche Kommunikation mit dem BfJ. Einige davon sind auf bestimmte Nutzergruppen beschränkt. Die folgenden Auflistungen sollen Ihnen dabei helfen, den für Sie geeigneten Weg der elektronischen Kommunikation mit dem BfJ auszuwählen und die notwendigen technischen Vorgaben und Standards zu beachten.
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Elektronische Aktenführung
Organisationseinheit: | Zeitpunkt ab dem die Akten elektronisch geführt werden: |
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Grundsatzfragen; IT-Koordination | 10. Dezember 2018 |
Referat L 4 - Digitalisierung; Elektronische Verwaltungsarbeit | 1. Januar 2019 |
Referat III 6 - Vollstreckungshilfe EU-Geldsanktionen eingehende Ersuchen | 28. September 2020 |
Schlichtungsstelle Luftverkehr | 19. Oktober 2020 |
Informationstechnik | 1. Januar 2021 |
Aufbaustab "Aufsicht über soziale Netzwerke und EU-Konsultationsverfahren nach dem NetzDG" | 28. Juli 2021 |
Aufbaustab Externe Meldestelle nach dem HinSchG-E (Hinweisgeberschutzgesetz) | 26. Juli 2022 |
Referat L 1 - Präsidialbüro / Strategische Planung | 16. August 2022 |
Innenrevision | 12. April 2023 |
Externe Meldestelle des Bundes | 3. Juli 2023 |
Sachgebiet L 5 - IT-Sicherheit; Notfall- und Krisenmanagement | 13. Juli 2023 |
Referat III 5 - Vollstreckungshilfe Geldsanktionen Schweiz | 1. Dezember 2023 |
Referat L 3 - Controlling | 1. März 2024 |
Referat I 5 - Justiziariat | 18. März 2024 |
Referat VII 5 - Aufbaustab "Aufsichtsbehörde nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz; Rechtsdienstleistungsregister" | 10. Mai 2024 |
Referat II 1 - Grundsatzfragen; Verfahrensentwicklung; Qualitätsmanagement; Rechtshilfe sowie Europäisches Justizielles Netz für Zivil- und Handelssachen | 4. September 2024 |
Referat II 2 - Bundeszentralstelle für Auslandsadoption | 4. September 2024 |
Referat II 3 - Internationale Sorgerechts-, Kindesentführungs-, Kinder- und Erwachsenenschutzangelegenheiten | 4. September 2024 |
Sachgebiet I 22 - Organisationsberatung | 6. September 2024 |
Referat II 4 -Auslandsunterhalt | 6. September 2024 |
Referat II 5 - Justizfortbildung , internationaler Urkundenverkehr, EU- Kontoinformationen | 6. September 2024 |
Sachgebiet I 21 -Organisation, Korruptionsprävention | 1. Oktober 2024 |
Referat III 4 - Wissenschaftliche Redaktion, Periodischer Sicherheitsbericht, Entschädigungsverfahren nach dem StrRehaHomG | 11. Oktober 2024 |
Referat III 5 - Grundsatzfragen, Verfahrensentwicklung und Qualitätsmanagement, Vollstreckungshilfe EU Geldsanktionen | 11. Oktober 2024 |
Referat III 2 - Härteleistungen für Opfer extremistischer übergriffe und terroristischen Straftaten, Ausstellung über die Justiz in der DDR | 11. Oktober 2024 |
Referat III 3 - Vergabe von Forschungsvorhaben des BMJ, Justizstatistik, Kriminologie und Kriminalprävention | 11. Oktober 2024 |
Referat III 6 und Sachgebiet III 61 - Vollstreckungshilfe, EU-Geldsanktionen eingehende Ersuchen | 11. Oktober 2024 |
Referat IV 1 - Grundsatzfragen, Verfahrensentwicklung, Qualitätsmanagement, Auskünfte wissenschaftlicher Forschung | 11. Oktober 2024 |
Referat IV 2 - Internationale Registerangelegenheiten | 11. Oktober 2024 |
Referat IV 3 - Registerverwaltung BZR, GZR, ZStV | 11. Oktober 2024 |
Sachgebiet IV 31 - Registervergünstigungen, BZR, Datenverwaltung GZR, Selbstauskünfte ZStV | 11. Oktober 2024 |
Sachgebiet IV 32 - Datenverwaltung BZR | 11. Oktober 2024 |
Referat IV 4 - Registerauskünfte BZR und GZR | 11. Oktober 2024 |
Sachgebiet IV 41 - Registerauskünfte BZR und GZR, Behördenkennzeichendatenbank | 11. Oktober 2024 |
Sachgebiet IV 42 - Servicecenter BZR und GZR, Onlineantragstellung, Eilauskunft | 11. Oktober 2024 |
Referat III 1 - Auslieferung, Vollstreckungs- und Rechtshilfe, Europäisches Justizielles Netz in Strafsachen | 15. Oktober 2024 |
Referat III 7 und Sachgebiete III 71 und III 72 - Vollstreckungshilfe EU-Geldsanktionen ausgehende Ersuchen | 17. Oktober 2024 |
Referat VI 1 - Grundsatzfragen; Verfahrensentwicklung; Qualitätsmanagement | 18. Oktober 2024 |
Referat VI 2 und Sachgebiete VI 21 , VI 22 , VI 23 , VI 24 - Ordnungsgeldverfahren | 18. Oktober 2024 |
Referat VI 3 und Sachgebiete VI 31 , VI 32 , VI 33 - Zwangsvollstreckung aus Ordnungsgeldverfahren | 18. Oktober 2024 |
Referat VI 4 - Zwangsvollstreckung Fremdforderungen | 18. Oktober 2024 |
Referat VI 5 - Bußgeldverfahren im Bilanz- und Gesellschaftsrecht | 18. Oktober 2024 |
Referat L 2 - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit; Interne Kommunikation; Veranstaltungsmanagement | 21. November 2024 |
Elektronische Formulare
Name des Formulars: | eID möglich: | Kommunikationsplattform: |
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Online-Portal des Bundesamts für Justiz | ja | FMS Bund |
Externe Meldestelle des Bundes | nein | FMS Bund |
InFormJu (BZR/GZR) | nein | FMS Bund |
InFormJu (Auslandsadoption) | nein | FMS Bund |
Luftschlichtung | nein | FMS Bund |
Formulare für Verbandsklagen und Musterfeststellungsklagen | nein | GSB |
InFormJu (Internet-Formularcenter des Bundesamts für Justiz) (Vollstreckungshilfe EU-Geldsanktionen ausgehende Ersuchen) | nein | FMS Bund |
Elektronische Übermittlungswege
Beim Bundesamt für Justiz stehen für den elektronischen Rechtsverkehr folgende Übermittlungswege zur Verfügung:
für jedermann:
- Versand über ein De-Mail Konto. Senden Sie dazu Ihre De-Mail mit Bestätigung der sicheren Anmeldung oder mit qualifizierter elektronischer Signatur an die Adresse post
@bundesjustizamt.de-mail.de. Hierfür benötigen Sie eine auf Ihren Namen oder den Namen Ihres Unternehmens registrierte De-Mail-Adresse. Informationen zu De-Mail finden Sie auf der Internetseite des Bundesbeauftragten für Informationstechnik. - Versand über einen Zugang zum elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) mit qualifizierter elektronischer Signatur. Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des EGVP sowie des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik.
- Versand über ein De-Mail Konto. Senden Sie dazu Ihre De-Mail mit Bestätigung der sicheren Anmeldung oder mit qualifizierter elektronischer Signatur an die Adresse post
- für Behörden das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo). Informationen hierzu finden Sie auf der Informationsseite zum besonderen Behördenpostfach.
Weitere sichere Übermittlungswege, die die in § 6 Absatz 3 des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz (BfJG) genannten sicheren Übermittlungswege ergänzen
Zurzeit sind keine weiteren sicheren Übermittlungswege nach § 3 Absatz 2 der Verordnung über die elektronische Aktenführung beim Bundesamt für Justiz und über die elektronische Kommunikation mit dem Bundesamt für Justiz (BfJEAktfKV) vorgesehen.
Technische Anforderung an die weiteren sicheren Übermittlungswege inklusive einer ggf. bestehenden zeitlichen Befristung
Zurzeit sind keine weiteren sicheren Übermittlungswege im Bundesamt für Justiz geplant, so dass aktuell keine weiteren technischen Anforderungen an die Übermittlungswege bestehen.
Gesetztestexte & weitere Informationen
- De-Mail externer Link, öffnet neues Fenster
- Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) externer Link, öffnet neues Fenster
- Grundlagen der elektronischen Signatur (Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik) externer Link, öffnet neues Fenster
- Besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo) externer Link, öffnet neues Fenster
- § 6 Gesetz über die Errichtung des Bundesamts für Justiz (BfJG) externer Link, öffnet neues Fenster
- § 3 BfJEAktfKV externer Link, öffnet neues Fenster
- RbGeldERAV externer Link, öffnet neues Fenster
Elektronische Signaturen
Einzelheiten zur Anbringung qualifizierter elektronischer Signaturen an oder in elektronischen Dokumenten
Bezüglich der Einzelheiten zur Anbringung qualifizierter elektronischer Signaturen wird auf die Bekanntmachung unter justiz.de zu § 5 Elektronische-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) verwiesen.
Gesetztestexte & weitere Informationen
Dateiformate
Verzeichnis über die im Bundesamt für Justiz zulässigen Dateiformate
Hinsichtlich der zulässigen Dateiformate (aktuell PDF; TIFF) und Versionen gelten die unter justiz.de zu § 5 Elektronische-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) bekanntgemachten Angaben analog für § 7 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung über die elektronische Aktenführung beim Bundesamt für Justiz und über die elektronische Kommunikation mit dem Bundesamt für Justiz (BfJEAktfKV). Zu übermittelnde elektronische Dokumente sollen in durchsuchbarer Form eingereicht werden. Das heißt, dass die Inhalte gescannter Dokumente, die nur als Bild digitalisiert werden, vor der Übermittlung mittels OCR (Optical Character Recognition, Texterkennung) in Texte umgewandelt werden sollen.
Ergänzende Hinweise
Bei den zulässigen Dateiversionen des PDF Dateiformats, insbesondere PDF/A-1, PDF/A-2, PDF/UA, müssen alle für die Darstellung des Dokuments notwendigen Inhalte (insbesondere Grafiken und Schriftarten) in der Datei enthalten sein. Ein Nachladen von Datenströmen aus externen Quellen ist nicht zulässig. Der Dokumenteninhalt muss orts- und systemunabhängig darstellbar sein. Ein Rendering für spezifische Ausgabegeräte ist unzulässig. Die Datei darf kein eingebundenes Objekt enthalten, dessen Darstellung ein externes Anwendungsprogramm oder eine weitere Instanz des PDF-Darstellungsprogramms erfordern würde. Zulässig ist das Einbinden von Inline-Signaturen und Transfervermerken. Die Datei darf keine Aufrufe von ausführbaren Anweisungsfolgen, wie z. B. Scripte, beinhalten, insbesondere darf weder innerhalb von Feldern in Formularen noch an anderer Stelle JavaScript eingebunden sein. Zulässig sind Formularfelder ohne JavaScript. Zulässig sind Hyperlinks, auch wenn sie auf externe Ziele verweisen.
Schemadateien
Verzeichnis über die Definitions- oder Schemadateien, die bei der Übermittlung eines strukturierten maschinenlesbaren Datensatzes im Format XML zu nutzen sind
Zurzeit sind Definitions- oder Schemadateien im Sinne von § 7 Absatz 1 Nummer 2 der Verordnung über die elektronische Aktenführung beim Bundesamt für Justiz und über die elektronische Kommunikation mit dem Bundesamt für Justiz (BfJEAktfKV) nicht vorgesehen.