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1. Kontakt:

Verantwortlicher

Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99 - 103
53113 Bonn
Telefon: +49 228 99 410-40
Telefax: +49 228 410-5050
E-Mail: poststelle@bfj.bund.de
De-Mail: post@bundesjustizamt.de-mail.de

Datenschutzbeauftragter

Datenschutzbeauftragter des Bundesamts für Justiz
Herr Thomas W. Ottersbach
Adenauerallee 99 - 103
53113 Bonn
Telefon: +49 228 99 410-5112
Telefax: +49 228 410-4601
E-Mail: dsb@bfj.bund.de

2. Informationen gemäß Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

2.1 Einzelheiten zu den Informationen

Im Rahmen der Informationspflicht wird im Einzelnen auf Folgendes hingewiesen:

a) Zwecke der Verarbeitung, Rechtsgrundlage, Kategorien personenbezogener Daten und berechtigtes Interesse an der Verarbeitung

Personenbezogene Daten werden ausschließlich für Zwecke der ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung des Bundesamts für Justiz verarbeitet. Der konkrete Zweck ihrer Verarbeitung, die Rechtsgrundlage für ihre Verarbeitung, die Kategorien personenbezogener Daten und, im Falle einer Verarbeitung gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO, die berechtigten Interessen, die das Bundesamt für Justiz oder ein/-e Dritte/-r verfolgt, werden der betroffenen Person entweder

aa) im Rahmen der Vorgangsbearbeitung oder

bb) unter Nummer 2.2 dieser Datenschutzerklärung oder

cc) auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz unter den jeweiligen "Themen" in einem ergänzenden Datenschutzhinweis, der unter Nummer 2.3 dieser Datenschutzerklärung über einen Link aufgerufen werden kann, mitgeteilt.

Soweit für die betroffene Person erkennbar ist, dass das Bundesamt für Justiz bestimmte Kategorien von Daten erhoben hat (z. B. Name und Anschrift) ist eine entsprechende Information hierüber entbehrlich.

b) Empfänger oder Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten und Übermittlung der Daten in ein Drittland

Empfänger oder Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten und die Absicht, diese Daten in ein Drittland (Staaten außerhalb der Europäischen Union und Staaten außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und nicht die Schweiz) zu übermitteln, werden der betroffenen Person entweder

aa) im Rahmen der Vorgangsbearbeitung oder

bb) unter Nummer 2.2 dieser Datenschutzerklärung oder

cc) auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz unter den jeweiligen "Themen" in einem ergänzenden Datenschutzhinweis, der unter Nummer 2.3 dieser Datenschutzerklärung über einen Link aufgerufen werden kann, mitgeteilt.

Innerhalb des Bundesamts für Justiz und bei dessen Auftragsverarbeiterinnen/Auftragsverarbeitern gemäß Artikel 28 DSGVO empfangen nur die Beschäftigten personenbezogene Daten, die mit der jeweiligen Vorgangsbearbeitung zuständigkeitshalber befasst sind.

c) Speicherdauer

Die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, kann nicht immer unmittelbar nach Eingang bestimmt werden. Sie hängt davon ab, wie der Vorgang schließlich eingestuft wird. Im Bundesamt für Justiz gelten grundsätzlich folgende Aufbewahrungsfristen:

aa) 30 Jahre für Schriftgut mit grundsätzlicher oder allgemeiner Bedeutung, z. B. Sicherung von Rechten und Pflichten gegenüber Dritten, Bedeutung für die weitere behördliche Arbeit – Präzedenzfälle

bb) 20 Jahre für Vorbereiten und Auslegen von Verwaltungsvorschriften

cc) 15 Jahre für Durchführungsaufgaben mit Außenwirkung

dd) 10 Jahre für Fallakten, Einzelsachen, Vollzugsaufgaben ohne Außenwirkung

ee) 3 - 5 Jahre für Mitwirkungsaufgaben, Sondersachakten, Sachen für das allgemeine Register (AR-Sachen)

ff) 1 Jahr für Weglegesachen

gg) Die Speicherdauer für personenbezogene Daten in den vom Bundesamt für Justiz geführten Registern bestimmt sich nach folgenden Vorschriften:

  • § 19 Absatz 2 Nummer 2, §§ 24, 29 Absatz 2, §§ 45 bis 47, 56b Absatz 3 Bundeszentralregistergesetz (Zentralregister)
  • § 63 Bundeszentralregistergesetz (Erziehungsregister)
  • § 64a Absatz 5, § 64b Bundeszentralregistergesetz (ehemaliges Strafregister der Deutschen Demokratischen Republik)
  • §§ 152 und 153 Gewerbeordnung (Gewerbezentralregister)
  • § 494 Strafprozessordnung (Zentrales Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister).

    Die Speicherdauer für in den o. a. Registern eingetragene Protokolldaten ist in den folgenden Vorschriften geregelt:

  • § 21a Absatz 2 Satz 3 und 4 Bundeszentralregistergesetz (Zentralregister)
  • §§ 59, 21a Absatz 2 Satz 3 und 4 Bundeszentralregistergesetz (Erziehungsregister)
  • § 150d Absatz 2 Satz 3 und 4 Gewerbeordnung (Gewerbezentralregister)
  • § 493 Absatz 3 Satz 4 Strafprozessordnung (Zentrales Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister).

d) Betroffenenrechte

Die betroffene Person hat das Recht, vom Bundesamt für Justiz eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob das Bundesamt für Justiz sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet und sofern dies der Fall ist, hat sie das Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten gemäß Artikel 15 DSGVO.

Des Weiteren hat sie die Rechte

aa) auf Berichtigung unrichtiger Daten gemäß Artikel 16 DSGVO,

bb) auf Löschung von Daten gemäß Artikel 17 DSGVO,

cc) auf Einschränkung der Verarbeitung von Daten gemäß Artikel 18 DSGVO,

dd) auf Datenübertragbarkeit gemäß Artikel 20 DSGVO und

ee) auf Widerspruch gegen die Verarbeitung von Daten gemäß Artikel 21 DSGVO.

Weitere Informationen zu den Betroffenenrechten erhalten Sie unter 4. Betroffenenrechte.

e) Widerruflichkeit der Einwilligung

Die betroffene Person hat jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung, auf der eine Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten beruht, zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Bearbeitung berührt wird.

f) Beschwerderecht

Die betroffene Person hat das Recht sich über rechtswidrige Datenverarbeitungen bei der für das Bundesamt für Justiz zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. Die Anschrift der Aufsichtsbehörde lautet:

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Graurheindorfer Straße 153
53117 Bonn
Telefon: +49 228 99 7799-0
Telefax: +49 228 7799 5550
E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de
DE-Mail: poststelle@bfdi.de-mail.de

g) Verpflichtung oder Obliegenheit zur Bereitstellung personenbezogener Daten

Ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsabschluss erforderlich ist oder ob die betroffene Person über die Bereitstellung frei entscheiden kann und welche Folgen die Nichtbereitstellung hätte, wird der betroffenen Person entweder

aa) im Rahmen der Vorgangsbearbeitung oder

bb) unter Nummer 2.2 dieser Datenschutzerklärung oder

cc) auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz unter den jeweiligen "Themen" in einem ergänzenden Datenschutzhinweis, der unter Nummer 2.3 dieser Datenschutzerklärung über einen Link aufgerufen werden kann, mitgeteilt.

h) Herkunft personenbezogener Daten

Die Quelle, aus der die personenbezogenen Daten stammen, wird der betroffenen Person entweder

aa) im Rahmen der Vorgangsbearbeitung oder

bb) unter Nummer 2.2 dieser Datenschutzerklärung oder

cc) auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz unter den jeweiligen "Themen" in einem ergänzenden Datenschutzhinweis, der unter Nummer 2.3 dieser Datenschutzerklärung über einen Link aufgerufen werden kann,
mitgeteilt.

i) Automatisierte Entscheidungsfindung

Das Bundesamt für Justiz unterwirft eine betroffene Person keiner Entscheidung – einschließlich Profiling –, die ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beruht.

j) Zweckänderung

Sofern das Bundesamt für Justiz beabsichtigt, personenbezogene Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden, wird dies vor der Weiterverarbeitung unter Angabe des anderen Zwecks und allen anderen maßgeblichen Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 2 bzw. Artikel 14 Absatz 2 DSGVO der betroffenen Person entweder

aa) im Rahmen der Vorgangsbearbeitung oder

bb) unter Nummer 2.2 dieser Datenschutzerklärung oder

cc) auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz unter den jeweiligen "Themen" in einem ergänzenden Datenschutzhinweis, der unter Nummer 2.3 dieser Datenschutzerklärung über einen Link aufgerufen werden kann,
mitgeteilt.

2.2 Ergänzende Informationen

a) Bürgeranfragen

Für die Beantwortung von Bürgeranfragen benötigt das Bundesamt für Justiz mindestens die Kontaktdaten der anfragenden Person. Die übermittelten Daten werden nur soweit erforderlich für die Anfragenbearbeitung verwendet. Ihre Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, die anfragende Person hat hierin eingewilligt oder das Bundesamt für Justiz ist hierzu gesetzlich oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung verpflichtet. Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG. Die Daten werden mit Ablauf des auf das Jahr ihrer letzten Verarbeitung folgenden Jahres gelöscht. Ausgenommen sind Daten betreffend Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Diese Daten werden grundsätzlich nach zehn Jahren gelöscht.

b) Bestellung von Informationsbroschüren

Für den Versand von bestellten Informationsbroschüren benötigt das Bundesamt für Justiz den Namen und die Anschrift der bestellenden Person. Die übermittelten Daten werden nur für den Zweck der Bestellbearbeitung verwendet. Ihre Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, die bestellende Person hat hierin eingewilligt oder das Bundesamt für Justiz ist hierzu gesetzlich oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung verpflichtet. Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG. Die Daten werden mit Ablauf des auf das Jahr ihrer letzten Verarbeitung folgenden Jahres gelöscht.

c) Anmeldung zu Veranstaltungen im Bundesamt für Justiz

Für die Bearbeitung einer Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen im Bundesamt für Justiz werden folgende Daten benötigt: Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort. Zum Zwecke der Zutrittskontrolle werden die Daten an das Auswärtige Amt weitergegeben. Eine Weitergabe an andere Dritte erfolgt nicht, es sei denn, die angemeldete Person hat hierin eingewilligt oder das Bundesamt für Justiz ist hierzu gesetzlich oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung verpflichtet. Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG sowie ggf. § 25 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 23 Absatz 1 Nummer 1 BDSG. Die Daten werden nach zehn Jahren gelöscht.

d) Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen

Zur außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen verarbeitet das Bundesamt für Justiz die hierzu erforderlichen personenbezogenen Daten gemäß Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe e) DSGVO i. V. m. § 3 BDSG. Weitere Informationen gemäß Artikel 13 und 14 DSGVO ergeben sich aus den ergänzenden Datenschutzhinweisen der durch die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen betroffenen Organisationseinheiten (s. u. 2.3); die dortigen Ausführungen zur außergerichtlichen Tätigkeit des Bundesamts für Justiz gelten für die Tätigkeit im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens entsprechend. Insbesondere ermittelt das Bundesamt für Justiz in diesem Zusammenhang die erforderlichen Meldedaten nach dem Bundesmeldegesetz (BMG), wenn der Wohn- oder Aufenthaltsort eines Verfahrensbeteiligten unbekannt ist.

e) Durchführung von Vergabeverfahren

Für die Durchführung von nationalen und europaweiten Ausschreibungen verarbeitet das Bundesamt für Justiz die durch die Teilnehmer/innen bzw. Bewerber/innen übermittelten personenbezogenen Daten. Rechtliche Grundlage für die Datenverarbeitung ist die gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung der Vergabeverfahren gemäß Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Buchstabe c und Absatz 3 DSGVO i. V. m. § 55 BHO. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt in den jeweils für die Betreuung der Ausschreibung zuständigen Organisationseinheiten des Bundesamts für Justiz. Eine Weitergabe an andere Personen oder Stellen erfolgt nur dann, sofern eine Zustimmung der betroffenen Person vorliegt bzw. die Weitergabe gesetzlich zugelassen bzw. erforderlich ist. Bei natürlichen Personen käme bei Zuschlagserteilung ggf. eine Weitergabe der Daten gemäß § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz (MiLoG) zwecks Einholung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, eine Nennung des Namens an die unterlegenen Bieter gemäß § 134 des Gesetzes über Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie eine Nennung im Rahmen der nachträglichen Auftragsbekanntmachung (§ 30 Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO)), bei europaweiten Ausschreibungen ggf. auch an die Europäische Union (§ 39 Vergabeverordnung (VgV)), in Betracht. Maßgeblich für die Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten sind die jeweils geltenden haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen.

f) Informationen zum Internetauftritt

Bei jedem Zugriff einer Nutzerin oder eines Nutzers auf das Internetangebot des Bundesamts für Justiz und bei jedem Aufruf einer Datei werden im Auftrag des Bundesamts für Justiz beim Informationstechnikzentrum Bund, An der Küppe 2, 53225 Bonn, nicht personenbezogene Daten über diesen Vorgang für 30 Tage in einer Protokolldatei gespeichert und verarbeitet. Nach Ablauf der 30 Tage werden die Daten gelöscht. Die IP-Adresse wird nicht gespeichert,
Im Einzelnen werden über jeden Zugriff/Abruf folgende nicht personenbezogene Daten gespeichert:

  • Browsertyp und -version,
  • verwendetes Betriebssystem,
  • Datum und Uhrzeit des Abrufs (Zeitstempel)
  • Anfragedetails und Zieladresse (Protokollversion, HTTP-Methode, Referrer, User Agent-String)
  • Name der abgerufenen Datei und übertragene Dateimenge (angefragte URL inklusive Query-String, Größe in Byte)
  • Meldung, ob der Abruf erfolgreich war (HTTP Status Code)

Die Daten werden lediglich für statistische Zwecke und zur Verbesserung des Angebots ausgewertet. Eine andere Verwendung oder Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

E-Mail-Adressen und Passwörter, die im Rahmen eines Antrags auf Erteilung einer Zugangsberechtigung für Bereiche des Internetauftritts des Bundesamts für Justiz, die die Eingabe von Benutzername und Passwort erfordern, übermittelt werden, werden ausschließlich bis 24.00 Uhr des Tages der Übermittlung der Daten gespeichert und für die Erteilung von Zugangsdaten und die Prüfung der Zugangsberechtigung verwendet. Die Verarbeitung der Daten erfolgt gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG.

Beim Aufruf einzelner Seiten werden sogenannte temporäre Cookies verwendet, um die Navigation zu erleichtern. Diese Session Cookies beinhalten keine personenbezogenen Daten und verfallen nach Ablauf der Sitzung. Techniken, wie zum Beispiel Java-Applets oder Active–X-Controls, die es ermöglichen, das Zugriffsverhalten der Nutzer nachzuvollziehen, werden nicht eingesetzt.

Unser Online-Angebot enthält Links zu Internetseiten anderer Anbieter/-innen. Das Bundesamt für Justiz hat keinen Einfluss darauf, dass diese Anbieter/-innen die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einhalten. Sie sollten daher stets die Datenschutzerklärungen der anderen Anbieter/-innen prüfen.

Postanschriften und E-Mail-Adressen, die im Rahmen von Anfragen oder Bestellungen von Informationsmaterial angegeben werden, werden ausschließlich für die Korrespondenz beziehungsweise den Versand verwendet und danach gelöscht. Die Verarbeitung der Daten erfolgt gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG.

Auf die ergänzende Datenschutzerklärung im Online-Portal des Bundesamts für Justiz für die elektronische Antragstellung auf Erteilung eines Führungszeugnisses oder einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird ausdrücklich hingewiesen.

g) Newsletter-Versand

Das BfJ bietet das Abonnement eines kostenlosen Newsletters an. In diesem Kontext verarbeitet das BfJ personenbezogene Daten ausschließlich für den Versand des Newsletters.

Wer sich im Newsletter-Verteiler des BfJ eintragen möchte, muss die E-Mail-Adresse angeben. Die personenbezogenen Daten bezieht das BfJ direkt von den betroffenen Personen.

Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage einer Einwilligung nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a DSGVO.

Durch das Anmeldesystem mit einer zusätzlichen Bestätigungsnachricht, die einen Link zur endgültigen Registrierung enthält (Double-opt-in) ist sichergestellt, dass der Newsletter von der anmeldenden Person ausdrücklich erwünscht ist.

Bei der Registrierung werden die Daten im Auftrag des Bundesamts für Justiz beim Informationstechnikzentrum Bund, An der Küppe 2, 53225 Bonn, gespeichert und eine Bestätigungsnachricht mit einem Link zur endgültigen Registrierung an die angegebene E‑Mail‑Adresse generiert. Soweit die Registrierung nicht durch den Link in dieser E-Mail bestätigt wird, werden die Daten nach 24 Stunden gelöscht.

Erst durch Bestätigung des Links in der E-Mail werden die Daten zum Newsletter-Versand für die Nutzung des Newsletter-Angebots gespeichert.

Diese personenbezogenen Daten werden im Auftrag des Bundesamts für Justiz beim Informationstechnikzentrum Bund, An der Küppe 2, 53225 Bonn, gespeichert. Eine andere Verwendung oder Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

Soweit die abonnierende Person mit der Speicherung der Daten zu diesem Zweck nicht mehr einverstanden ist und somit den Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann die Einwilligung zur Datenverarbeitung für den Versand des Newsletters jederzeit widerrufen werden.

Damit erfolgt eine Abmeldung vom Newsletter-Versand und die angegebenen Daten werden dabei gelöscht.

Newsletter-Versand abmelden

Mit dem o. g. Link kann die Abmeldung erfolgen. Hierfür wird die E-Mail-Adresse benötigt, die bei der Anmeldung angegeben wurde.

Ohne die E-Mail-Adresse der abonnierenden Person ist die Zustellung des Newsletters nicht möglich.

2.3 Ergänzende Datenschutzhinweise

Auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz sind zur Erfüllung der Informationspflichten nach der vorstehenden Nummer 2.1 Buchstabe a, b, g, h und j ergänzende Datenschutzhinweise eingestellt. Sie können über die nachstehenden Links für die einzelnen Organisationseinheiten aufgerufen werden (nur in deutscher Sprache):

  • Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz
  • Referat I 1 – Personalgewinnung –
  • Referat II 2 – Auslandsadoption –
  • Referat II 3 – Internationales Sorgerecht –
  • Referat II 3 – Internationales Betreuungsrecht –
  • Referat II 4 – Auslandsunterhalt –
  • Referat II 5 – Justizfortbildung –
  • Referat III 4 – Entschädigungsverfahren nach dem StrRehaHomG und der Richtlinie –
  • Referat VI 4 – Zwangsvollstreckung Fremdforderungen –

  • Schlichtungsstellen

  • Referat VIII 4 – Musterfeststellungsklagenregister; Aufbaustab Stiftungsregister; Verbandsklageregister –

  • Social Media Präsenzen
    Das BfJ ist in den sozialen Netzwerken aktiv, um Sie als Nutzerinnen und Nutzer über die Leistungen und Informationsangebote des BfJ zu informieren. Falls von Ihnen gewünscht, kann direkt über die jeweilige Plattform mit dem BfJ kommuniziert werden.

    Die Social-Media-Kanäle des BfJ ergänzen somit die BfJ-eigene Webpräsenz und bieten Ihnen, wenn Sie diese Plattformen bevorzugen, eine alternative Möglichkeit der Kommunikation an: Überblick über die Social-Media-Präsenzen des BfJ.


    Alle Social-Media-Kanäle des BfJ können von Ihnen als Besucherinnen und Besucher der Website nur über einen externen Link aufgerufen werden. Das BfJ verwendet auf seinen Websites keine Plugins oder sonstigen Schnittstellen, die die jeweiligen Netzwerke zur Einbettung ihrer Angebote auf Websites anbieten.

    Sobald Sie das Social-Media-Profil des BfJ in dem jeweiligen Netzwerk aufrufen, gelten die Geschäftsbedingungen und Datenverarbeitungsrichtlinien der jeweiligen Betreiber. Das BfJ verarbeitet die Daten der Nutzerinnen und Nutzer in den BfJ-Social-Media-Präsenzen nur, sofern diese beispielsweise über Kommentare oder Direktnachrichten mit dem BfJ in Kontakt treten.

    Ist dies der Fall, gilt folgendes:

    Zweck und Rechtsgrundlage

    Die verfassungsgerichtlich bestätigte Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist § 3 BDSG. Die Vorschrift erlaubt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, wenn dies für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt. Die Verarbeitung erfolgt zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit des BfJ. Hierbei handelt es sich um eine Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt. Es werden nur Daten von Nutzerinnen und Nutzern verarbeitet, wenn dies für die Öffentlichkeitsarbeit erforderlich ist.

    Empfänger der personenbezogenen Daten
    Empfänger der personenbezogenen Daten durch Nutzung der Kommentar- oder Direktnachrichtfunktion ist die jeweilige Social-Media-Plattform. Die redaktionelle Aufgabenerfüllung (Publizieren von Beiträgen, Direktnachrichten, Kommentare, Reaktion auf Posts, Erfassen und Beantworten von Anfragen) erfolgt unmittelbar durch das BfJ.

    Übermittlung an Drittland
    Das BfJ weist ausdrücklich darauf hin, dass durch den Besuch seiner Kanäle in den Sozialen Netzwerken personenbezogene Daten an die jeweiligen Sozialen Netzwerke übermittelt werden. Diese Dienste verarbeiten personenbezogene Daten entsprechend ihrer Geschäftsmodelle, wobei der Ort der Speicherung und der Verarbeitung auch außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union liegen kann. Das BfJ hat keinen Einfluss auf die von diesen Unternehmen durchgeführte Datenverarbeitung, insbesondere die Datennutzung, Datenübermittlung an Dritte und Dauer der Speicherung. Wir empfehlen Ihnen daher, sorgfältig zu prüfen, welche persönlichen Daten Sie den sozialen Netzwerken zur Verfügung stellen. Wir übernehmen keine Haftung für das Verhalten der Betreiber der sozialen Netzwerke sowie Dritter. Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten seitens der Social-Media-Anbieter finden Sie in den Datenschutzerklärungen der jeweiligen Anbieter:

    Speicherdauer
    Kommentare, die Sie unter Beiträgen des BfJ in den sozialen Netzwerken abgeben beziehungsweise die das BfJ adressieren, werden vom jeweiligen Netzwerk jeweils so lange gespeichert, bis Sie sie selbst löschen.

    Das BfJ löscht private Nachrichten von Ihnen nach drei Monaten, beginnend mit Ablauf des Kalenderjahres, in welchem die Nachricht an das BfJ gesendet wurde.

    Das BfJ hat keinen Einfluss auf die Datenverarbeitung durch die Drittanbieter der sozialen Netzwerke. Für die Datenverarbeitung dieser auch außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union ansässigen Firmen ist das BfJ nicht verantwortlich.

    Für die vom BfJ genutzten Social-Media-Kanäle gilt das Folgende:

    LinkedIn
    Zur Information und Publikation von Beiträgen nutzt das BfJ die technische Plattform und die Angebote von LinkedIn, LinkedIn Ireland Unlimited Company, Wilton Place, Dublin 2, Irland (https://www.linkedin.com). Das BfJ hat keinen Einfluss auf den Inhalt und Umfang der Nutzung der von LinkedIn erhobenen Daten. Für weiterführende Informationen diesbezüglich verweist das BfJ auf die Datenschutzerklärung von LinkedIn: https://de.linkedin.com/legal/privacy-policy.


    XING
    Zur Information und Publikation von Beiträgen nutzt das BfJ die technische Plattform und die Angebote von XING, New Work SE, Am Strandkai 1, 20457 Hamburg, Deutschland (https://login.xing.com/). Das BfJ hat keinen Einfluss auf den Inhalt und Umfang der Nutzung der von XING erhobenen Daten. Für weiterführende Informationen diesbezüglich verweist das BfJ auf die Datenschutzerklärung von XING: https://privacy.xing.com/de/datenschutzerklaerung.

    Bereitstellung der personenbezogenen Daten
    Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und liegt damit in Ihrer persönlichen Entscheidung. Das BfJ verarbeitet die Daten der Nutzerinnen und Nutzer in den BfJ-Social-Media-Präsenzen nur, sofern diese beispielsweise über Kommentare oder Direktnachrichten mit dem BfJ in Kontakt treten. Möchten Sie keine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, so können Sie nicht mit uns über die Social-Media-Präsenzen kommunizieren.

3. Informationen gemäß § 55 BDSG

a) Zwecke der Verarbeitung

Personenbezogene Daten werden ausschließlich für Zwecke der ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung des Bundesamts für Justiz verarbeitet. Diese sind

  • Führung des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister
  • Ausübung der Befugnisse des Bundesministeriums der Justiz nach § 74 Absatz 1 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen über ausländische Ersuchen und über die Stellung von Ersuchen an ausländische Staaten im Auslieferungs-, Durchlieferungs- und Vollstreckungshilfeverkehr sowie Entscheidungen über sonstige ausländische Rechtshilfeersuchen und Rechtshilfeersuchen an ausländische Staaten; Rechtshilfeverkehr mit internationalen Strafgerichtshöfen und anderen zwischen- und überstaatlichen Einrichtungen; Berichte an das Bundesministerium der Justiz mit Entscheidungsvorschlag in Fällen von besonderer Bedeutung
  • Prüfung ausländischer Fahndungsersuchen vor Übernahme in das deutsche Fahndungssystem in Fällen, in denen das Bundeskriminalamt das Bundesamt für Justiz und das Auswärtige Amt zu beteiligen hat
  • Prüfung der vom Bundeskriminalamt vorgelegten Ausschreibungen im Schengener Informationssystem ggf. mit der Folge, dass keine Festnahme aufgrund der Ausschreibung erfolgen darf (sog. "flagging")
  • Prüfung in den vom Bundeskriminalamt vorgelegten Fällen, ob ein internationales Fahndungsersuchen eingeleitet werden soll
  • Prüfung von Entscheidungsvorschlägen bezüglich der Bewilligung ausländischer Ersuchen und bezüglich der Stellung von Ersuchen an das Ausland, soweit die Befugnis zur Bewilligung bzw. zur Stellung eines Ersuchens an das Ausland den Landesregierungen übertragen wurde und sich eine Landesbehörde mit Blick auf Nummer 8 der Zuständigkeitsvereinbarung 2004 wegen der besonderen Bedeutung des Einzelfalls mit der Bundesregierung vor Bewilligung eines Ersuchens bzw. vor Stellung eines ausgehenden Ersuchens ins Benehmen setzt
  • Vorprüfung der beim Bundesamt für Justiz oder Bundesministerium der Justiz eingehenden internationalen Rechtshilfeersuchen, bei denen die Bewilligungszuständigkeit bei den Ländern liegt
  • Entscheidung über Ersuchen nach § 5 Absatz 1 bis 3 des Gesetzes über die internationale Zusammenarbeit zur Durchführung von Sanktionsrecht der Vereinten Nationen und über die internationale strafrechtliche Zusammenarbeit auf Hoher See
  • Schnittstelle bei Verfahren gegen von der inländischen Gerichtsbarkeit befreite Personen (Unterrichtungen nach Nummer 195 Absatz 1 Satz 3 der Richtlinie für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren und Mitteilungen nach Nummer 41 Absatz 3 Nummer 1 der Anordnung über die Mitteilungen in Strafsachen)
  • Wahrnehmung der Aufgaben einer der Kontaktstellen des Bundes im Europäischen Justiziellen Netz in Strafsachen, der justiziellen EU-Kontaktstelle für gemeinsame Ermittlungsgruppen, der justiziellen Kontaktstelle des EU-Netzwerkes von Vermögensabschöpfungsstellen und des weltweiten Netzwerkes CARIN, der Kontaktstelle des Europäischen Netzes von Anlaufstellen betreffend Personen, die für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verantwortlich sind, sowie der Aufgaben einer Eurojust-Anlaufstelle (zugleich verantwortlich für das Funktionieren des Nationalen Eurojust-Koordinierungssystems) und einer Kontaktstelle für die steuerstrafrechtliche Zusammenarbeit nach Tax Information Exchange Agreements; Berichte an das Bundesministerium der Justiz mit Entscheidungsvorschlag in Fällen von besonderer Schwierigkeit
  • Kontaktstelle nach dem Rahmenbeschluss Bewährungsüberwachung
  • Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Geldstrafen und Geldbußen auf der Grundlage des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen
  • Stellung von Vollstreckungshilfeersuchen an andere EU-Mitgliedstaaten auf der Grundlage des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen
  • Bußgeldverfahren nach dem Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken
  • Bußgeldverfahren nach dem Gesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen
  • Durchführung von Bußgeldverfahren u. a. nach § 334 Handelsgesetzbuch (inklusive möglicher Vollstreckungsverfahren)
  • Durchführung von Ordnungsgeldverfahren, insbesondere gem. § 335 HGB (inkl. möglicher Vollstreckungsverfahren)
  • Bußgeldverfahren nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz.

b) Betroffenenrechte

Das Bundesamt für Justiz hat der betroffenen Person gemäß § 57 BDSG auf Antrag Auskunft darüber zu erteilen, ob das Bundesamt für Justiz sie betreffende Daten verarbeitet. Darüber hinaus hat die betroffene Person die Informationen gemäß § 57 Absatz 1 BDSG zu erhalten.

Des Weiteren hat sie die Rechte auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung gemäß § 58 BDSG.

c) Recht auf Anrufung der/des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Die betroffene Person kann sich jederzeit gemäß § 60 BDSG an die/den Bundesbeauftragte/n für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden. Die Kontaktdaten lauten:

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Graurheindorfer Straße 153
53117 Bonn
Telefon: +49 228 99 7799-0
Telefax: +49 228 7799-5550
E-Mail-: poststelle@bfdi.bund.de
De-Mail: poststelle@bfdi.de-mail.de

4. Betroffenenrechte

Das Bundesamt für Justiz verarbeitet im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung personenbezogene Daten. Die betroffene Person hat das Recht, vom Bundesamt für Justiz eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob es sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet. Sofern dies der Fall ist, hat sie das Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten gemäß Artikel 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bzw. § 57 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Darüber hinaus besteht das Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO bzw. § 58 BDSG), Löschung (Artikel 17 DSGVO bzw. § 58 BDSG), Einschränkung (Artikel 18 DSGVO bzw. § 58 BDSG), Datenübertragung (Artikel 20 DSGVO) und Widerspruch gegen die Verarbeitung von Daten (Artikel 21 DSGVO).

Anfragen hierzu können Sie richten an:

Bundesamt für Justiz
Referat I 5
Adenauerallee 99 – 103
53113 Bonn
Telefon: +49 228 99 410-40
Fax: +49 228 410-4515
E-Mail: datenschutz@bfj.bund.de

Für die Anfrage kann auch das Kontaktformular verwendet werden.

Anfragen, die die auf Grundlage des Hinweisgeberschutzgesetzes eingerichtete Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz betreffen, richten Sie bitte an:

Bundesamt für Justiz
Externe Meldestelle des Bundes
53094 Bonn

E-Mail: hinweisgeberstelle@bfj.bund.de
Telefon: +49 228 99 410-6644