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Das Bundesamt für Justiz

Gebäudefoto des Bundesamts für Justiz

Herzlich willkommen beim Bundes-Amt für Justiz!

In diesem Text erklären wir:
Das macht das Bundes-Amt für Justiz.

Die Abkürzung für das Bundes-Amt für Justiz ist BfJ.
Das Wort Justiz bedeutet Gerechtigkeit.

In diesem Text gibt es schwierige Wörter.
Diese Wörter sind unterstrichen.
Diese Wörter erklären wir im Wörter-Buch.
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Welche Aufgaben hat das Bundesamt für Justiz?

Das Bundes-Amt für Justiz hat
ungefähr 1300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Das Bundes-Amt für Justiz gehört
zum Bundes-Ministerium der Justiz.

Das BfJ hat viele Aufgaben.
Die Aufgaben stehen auf der Internet-Seite vom BfJ.
Hier sind einige Beispiele für Aufgaben vom BfJ.

Bundes-Zentral-Register

Das Bundesamt für Justiz ist
für das Bundes-Zentral-Register zuständig.
Das Bundes-Zentral-Register ist eine Liste im Computer.

In der Liste steht,
ob eine Person eine Vorstrafe hat.

Aus dem Bundes-Zentral-Register
werden alle Führungs-Zeugnisse erstellt.
Ein Führungs-Zeugnis können Sie auf der Internet-Seite
vom BfJ beantragen.

Hilfe beim Unterhalt,
wenn ein Eltern-Teil im Ausland lebt

Wenn Eltern sich trennen,
muss ein Eltern-Teil Unterhalt für das Kind bezahlen.
Den Unterhalt bekommt der Eltern-Teil,
bei dem das Kind lebt.

Manchmal streiten sich die Eltern deshalb.
Ein Eltern-Teil will vielleicht keinen Unterhalt bezahlen.
Meistens hilft dann das Jugend-Amt.

Lebt ein Eltern-Teil im Ausland?
Dann ist das Jugend-Amt nicht zuständig.
Dann hilft das BfJ.
Damit der andere Eltern-Teil den Unterhalt bekommt.

Zum Beispiel:
Ein Kind lebt mit seinem Vater in Deutschland.
Die Mutter von diesem Kind lebt im Ausland.
Die Mutter muss Unterhalt für das Kind bezahlen.
Das gilt auch umgekehrt:
Ein Kind lebt mit seiner Mutter im Ausland.
Der Vater lebt in Deutschland.
Dann muss der Vater Unterhalt für das Kind bezahlen.

Das BfJ kann nur dann helfen,
wenn die anderen Länder das erlauben.
Deutschland hat mit diesen Ländern eine Abmachung.
Diese Abmachung heißt Abkommen.

Wenn Sie ein Kind aus dem Ausland adoptieren wollen

Wollen Sie ein Kind aus dem Ausland adoptieren?
Dann gibt es viele rechtliche Fragen.
Bei diesen Fragen kann das BfJ Ihnen helfen.

Wenn ein Kind ins Ausland entführt wurde

Wurde ein Kind ins Ausland entführt?
Dann kann das BfJ den Eltern helfen.

Zum Beispiel:
Eine Frau hat mit einem Mann aus dem Ausland ein Kind.
Der Mann aus dem Ausland zieht zu der Frau nach Deutschland.
Das Paar trennt sich.
Die Frau möchte das Kind bei sich behalten.
Der Mann möchte das Kind auch bei sich behalten.
Der Mann entführt das Kind.
Er nimmt das Kind mit ins Ausland.
Das Kind soll wieder zurück nach Deutschland.
Dabei hilft das Bundesamt für Justiz.

Aufforderung, Strafen
gegen Verkehrs-Vorschriften zu bezahlen

Überall gelten Verkehrs-Regeln.
An die Verkehrs-Regeln müssen sich alle halten.
Auch wenn Sie in ein anderes Land fahren.

Halten Sie sich nicht an die Verkehrs-Regeln?
Dann müssen Sie eine Strafe bezahlen.

Zum Beispiel:
Sie sind in den Niederlanden zu schnell gefahren.
Sie wurden geblitzt.
Deshalb müssen Sie eine Strafe zahlen.

Oder:
Eine Person aus einem anderen Land
fährt in Deutschland zu schnell.
Die Person wird geblitzt.
Die Person muss deshalb eine Strafe bezahlen.

Vielleicht bezahlt eine Person die Strafe nicht gleich.
Die Person geht wieder in ihr Heimat-Land zurück.
Die Person muss die Strafe trotzdem bezahlen.
Dazu kann das BfJ die Person auffordern.

Wenn Sie sich nach einer Flug-Reise beschweren wollen

Wollen Sie sich nach einer Flug-Reise beschweren?
Zum Beispiel:

  • Der Flug hat Verspätung.
  • Der Flug fällt aus.
  • Ihr Gepäck wurde beschädigt.

Dann müssen Sie sich zuerst bei der Flug-Gesellschaft beschweren.
Vielleicht bekommen Sie eine Entschädigung.
Hilft Ihnen die Flug-Gesellschaft nicht?
Dann können Sie sich beim Bundes-Amt für Justiz melden.
Das BfJ spricht dann mit der Flug-Gesellschaft.
Vielleicht finden das BfJ und die Flug-Gesellschaft eine Lösung.

Jahres-Abschlüsse von Unternehmen

Jedes Unternehmen muss einmal im Jahr einen Jahres-Abschluss machen.

Manche Unternehmen müssen ihren Jahres-Abschluss
beim Bundes-Anzeiger veröffentlichen.
Das müssen sie innerhalb von einem Jahr machen.

Auf der Internet-Seite vom Bundes-Anzeiger kann jeder
den Jahres-Abschluss von den Unternehmen lesen.

Hat ein Unternehmen seinen Jahres-Abschluss
nicht rechtzeitig veröffentlicht?
Oder fehlen wichtige Informationen im Jahres-Abschluss?
Dann meldet der Bundes-Anzeiger das dem Bundes-Amt für Justiz.

Das Bundes-Amt für Justiz droht
dem Unternehmen dann mit einer Strafe.
Diese Strafe nennt man Ordnungs-Geld.

Das Unternehmen hat 6 Wochen Zeit.
In den 6 Wochen muss das Unternehmen
den Jahres-Abschluss veröffentlichen.
Dann muss das Unternehmen
kein Ordnungs-Geld bezahlen.

Veröffentlicht das Unternehmen den Jahres-Abschluss
nicht in den 6 Wochen?
Dann muss das Unternehmen Ordnungs-Geld bezahlen.

Das Bundes-Amt für Justiz hat noch viele andere Aufgaben.
Diese Aufgaben stehen auf der Internet-Seite vom BfJ.