Ausgabedatum
22.01.2021
Bonn. Vor 20 Jahren, am 23. Januar 2001, trat die Richtlinie zur Zahlung von Härteleistungen für Opfer rechtsextremistischer Übergriffe aus dem Bundeshaushalt in Kraft. Seit dieser Zeit stellt der Deutsche Bundestag jedes Jahr finanzielle Mittel zur Verfügung, um Opfern solcher Übergriffe eine Härteleistung zahlen zu können.
Ein wesentlicher Grund für die Schaffung der Richtlinie waren insbesondere die menschenverachtenden Brandanschläge auf Unterkünfte von Menschen mit ausländischen Wurzeln und der Anstieg weiterer rechtsextremistisch motivierter Straftaten. Hiergegen sollte bewusst ein Zeichen gesetzt werden.
Auch wegen der besonderen geschichtlichen Verantwortung Deutschlands, gegen Rassismus, Antisemitismus und andere Formen der Menschenfeindlichkeit entschieden vorzugehen, hat sich der Deutsche Bundestag seinerzeit entschieden, Opfern solcher Taten in besonderem Maße Solidarität und Beistand zu gewähren.
Härteleistungen als Akt der Solidarität
Bei den Härteleistungen handelt es sich um freiwillige Leistungen, die als Akt der Solidarität des Staates sowie seiner Bürgerinnen und Bürger mit den Opfern gedacht sind. Zuständig für die Bewilligung der Härteleistungen ist das Bundesamt für Justiz.
Im Jahr 2010 wurden die Härteleistungen für Opfer rechtsextremistischer Übergriffe auf die Opfer aller extremistischen Übergriffe ausgeweitet, also beispielsweise auch auf linksextremistisch motivierte Straftaten. Allerdings betrifft der ganz überwiegende Teil der Anträge weiterhin den Bereich des Rechtsextremismus. Dabei spiegelt sich die seit dem Jahr 2015 zu beobachtende Steigerung der Zahl von rechtsextremistischen Übergriffen auch bei der Zahl der Anträge wider. Seit 2015 haben sich die jährlichen Eingangszahlen mehr als verdoppelt. Insgesamt haben im Zeitraum von 2015 bis 2020 1.088 Opfer rechtsextremistischer Übergriffe einen Antrag auf Gewährung einer Härteleistung gestellt. An diese Opfer wurden Härteleistungsbeträge in Höhe von insgesamt 7.331.571,92 Euro ausgezahlt.