Ausgabedatum
17.02.2021
Bonn. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 18. Dezember 2020 die Statistik über die Überwachung der Telekommunikation für das Jahr 2019 veröffentlicht. Die Statistik weist die Anzahl der nach den §§ 100a, 100b und 100g der Strafprozessordnung (StPO) angeordneten Maßnahmen aus. Ferner kann der Jahresübersicht unter anderem entnommen werden, aufgrund welcher einzelnen Katalogtat des § 100a StPO die Anordnungen erfolgten.
Die Landesjustizverwaltungen haben ihre dem BfJ übermittelten Daten aktuell überprüft. Soweit sich hierbei ein Korrekturbedarf ergeben hat, wurde dieser in die Statistik übernommen und zur Kenntlichmachung grau unterlegt.
Die Änderungen betreffen weit überwiegend die Anordnung der Telekommunikationsüberwachung mittels Eingriffs in ein vom Betroffenen genutztes informationstechnisches System (Quellen-Telekommunikationsüberwachung), die aufgrund ihrer Neueinführung erstmals statistisch erfasst wird. Danach wurden 2019 insgesamt 31 Anordnungen einer solchen Maßnahme getroffen, von denen 3 tatsächlich durchgeführt wurden.
Die Statistiken können auf der Internetseite des BfJ unter www.bundesjustizamt.de/justizstatistik abgerufen werden.