Navigation und Service

Korrektur der veröffentlichten Statistiken über die Telekommunikations­über­wachung und die Erhebung von Verkehrsdaten

Ausgabedatum 17.02.2021

Bonn. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 18. Dezember 2020 die Statistik über die Überwachung der Tele­kommunikation für das Jahr 2019 veröffentlicht. Die Statistik weist die Anzahl der nach den §§ 100a, 100b und 100g der Strafprozessord­nung (StPO) angeordneten Maßnahmen aus. Ferner kann der Jahresübersicht unter anderem entnommen werden, aufgrund welcher einzelnen Katalogtat des § 100a StPO die Anordnungen erfolgten.

Balkendiagramm fallend BfJ hat die Statistiken über die Telekommunikationsüberwachung und die Erhebung von Verkehrsdaten für 2019 korrigiert.
BfJ hat die Statistiken über die Telekom­munikationsüberwachung und die Er­hebung von Verkehrsdaten für 2019 korrigiert.

Die Landesjustizverwaltungen haben ihre dem BfJ übermittelten Daten aktuell überprüft. Soweit sich hierbei ein Korrekturbedarf ergeben hat, wurde dieser in die Statistik über­nommen und zur Kenntlichmachung grau unterlegt.

Die Änderungen betreffen weit überwiegend die Anordnung der Telekommunikationsüber­wachung mittels Eingriffs in ein vom Betroffenen genutztes informationstechnisches System (Quellen-Telekommunikationsüberwachung), die aufgrund ihrer Neueinführung erstmals sta­tistisch erfasst wird. Danach wurden 2019 insgesamt 31 Anordnungen einer solchen Maß­nahme getroffen, von denen 3 tatsächlich durchgeführt wurden.

Die Statistiken können auf der Internetseite des BfJ unter www.bundesjustizamt.de/justizstatistik abgerufen werden.