Ausgabedatum
08.03.2021
Bonn. Zur Klärung aktueller Fragen bei der grenzüberschreitenden Zustellung zwischen Gerichten nach dem Haager Zustellungsübereinkommen führte das Bundesamt für Justiz (BfJ) eine Online-Fachtagung mit dem ukrainischen Justizministerium durch. Stefan Schlauß, Leiter der Abteilung für Internationales Zivilrecht im BfJ, verwies auf den bereits engen Austausch mit der Ukraine in anderen Bereichen, wie etwa bei grenzüberschreitenden Kindesentführungen, und unterstrich in seiner Begrüßung die Bedeutung des Dialogs für das gegenseitige Verständnis im internationalen Rechtsverkehr.
Schwerpunkt der Veranstaltung war die Erledigung von Zustellungsersuchen nach dem Haager Zustellungsübereinkommen und die Stärkung der deutsch-ukrainischen Zusammenarbeit in diesem Bereich. Diskutiert wurden praktische Fragen nach dem passenden Übermittlungsweg und den verschiedenen Zustellungsarten. Die Ukraine ist ebenso wie die Bundesrepublik Deutschland Vertragsstaat des Haager Zustellungsübereinkommens. Jährlich müssen rund 150 deutsche gerichtliche Schriftstücke grenzüberschreitend in der Ukraine zugestellt werden.
Besonderes Augenmerk lag auf den Auswirkungen, die die Coronapandemie auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit hat. Unter diesen Umständen kommt der unmittelbaren, zügigen und reibungslosen Erledigung von Zustellungsersuchen zwischen den international eingerichteten Zentralen Behörden nach dem Haager Übereinkommen besondere Bedeutung zu. Dr. Stefanie Plötzgen-Kamradt, Leiterin des zuständigen Referats im BfJ, teilte ihre langjährigen Erfahrungen mit der ukrainischen Seite.
Organisiert wurde der Erfahrungsaustausch von der Deutschen Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e. V. (IRZ). Das BfJ kooperiert regelmäßig mit der IRZ-Stiftung mit dem Ziel der Unterstützung anderer Staaten bei der Entwicklung rechtsstaatlicher Strukturen.
Das BfJ ist zentraler deutscher Ansprechpartner für den internationalen Rechtsverkehr. Im Bereich der internationalen Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen ist es Anlaufstelle für deutsche Gerichte in schwierigen Verfahren und stellt ihnen Arbeitshilfen, wie den Länderteil der Zivilrechtshilfeordnung, zur Verfügung.