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Austausch zur internationalen Rechtshilfe zwischen dem Bundesamt für Justiz und der Ukraine

Ausgabedatum 08.03.2021

Bonn. Zur Klärung aktueller Fragen bei der grenzüberschreitenden Zustellung zwischen Gerichten nach dem Haager Zustellungsübereinkommen führte das Bundesamt für Justiz (BfJ) eine Online-Fachtagung mit dem ukrainischen Justiz­ministerium durch. Stefan Schlauß, Leiter der Abteilung für Internationales Zivil­recht im BfJ, verwies auf den bereits engen Austausch mit der Ukraine in anderen Be­reichen, wie etwa bei grenz­über­schreitenden Kindesentführungen, und unterstrich in seiner Begrüßung die Bedeutung des Dialogs für das gegenseitige Verständnis im internationalen Rechtsverkehr.

Tischflaggen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine Bundesamt für Justiz führt Online-Fachtagung mit dem ukrainischen Justizministerium durch.
Bundesamt für Justiz führt Online-Fachtagung mit dem ukrainischen Justizministerium durch.

Schwerpunkt der Veranstaltung war die Erledigung von Zustellungsersuchen nach dem Haager Zustellungsübereinkommen und die Stärkung der deutsch-ukrainischen Zusammenarbeit in diesem Bereich. Diskutiert wurden praktische Fragen nach dem passenden Übermittlungsweg und den verschiedenen Zustellungsarten. Die Ukraine ist ebenso wie die Bundesrepublik Deutschland Vertragsstaat des Haager Zustellungs­übereinkommens. Jährlich müssen rund 150 deutsche gerichtliche Schriftstücke grenz­überschreitend in der Ukraine zugestellt werden.

Besonderes Augenmerk lag auf den Auswirkungen, die die Coronapandemie auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit hat. Unter diesen Umständen kommt der unmittel­baren, zügigen und reibungslosen Erledigung von Zustellungsersuchen zwischen den international eingerichteten Zentralen Behörden nach dem Haager Übereinkommen beson­dere Bedeutung zu. Dr. Stefanie Plötzgen-Kamradt, Leiterin des zuständigen Referats im BfJ, teilte ihre langjährigen Erfahrungen mit der ukrainischen Seite.

Organisiert wurde der Erfahrungsaustausch von der Deutschen Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e. V. (IRZ). Das BfJ kooperiert regelmäßig mit der IRZ-Stiftung mit dem Ziel der Unterstützung anderer Staaten bei der Entwicklung rechts­staatlicher Strukturen.

Das BfJ ist zentraler deutscher Ansprechpartner für den internationalen Rechtsverkehr. Im Bereich der internationalen Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen ist es Anlaufstelle für deutsche Gerichte in schwierigen Verfahren und stellt ihnen Arbeitshilfen, wie den Länderteil der Zivilrechtshilfeordnung, zur Verfügung.