Ausgabedatum
20.04.2021
Bonn. Das europäische Verbraucherschutz-Netzwerk (Consumer Protection Cooperation Network) hat in einer EU-weiten Untersuchung die Angaben auf den Internetseiten von Anbietern von Verbraucherkrediten überprüft. In Deutschland führte das Bundesamt für Justiz (BfJ) gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V. die Prüfung durch.
Ziel der Untersuchung war vor allem die Überprüfung, ob die Anbieter von Verbraucherkrediten die vom EU-Recht vorgegebenen Informationspflichten erfüllen, ob Angaben der Anbieter auf ihren Internetseiten irreführend sind und ob in der Werbung für Verbraucherkredite Notlagen von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die infolge der COVID-19-Pandemie aufgetreten sind, in unlauterer Weise ausgenutzt werden.
EU-weit wurden insgesamt 118 Internetseiten untersucht. Bei 36 % davon wurden mögliche Verstöße gegen EU-Verbraucherschutzrecht festgestellt. Dabei handelte es sich insbesondere um Mängel bei der Erfüllung der vom EU-Recht vorgegebenen Informationspflichten.
Im nächsten Schritt werden sich die nationalen Stellen der Mitgliedstaaten mit den betroffenen Unternehmen in Verbindung setzen, um die festgestellten Verstöße abzustellen.
Die Pressemitteilung der Europäischen Kommission mit weiteren Informationen finden Sie unter https://ec.europa.eu/germany/news/20210416-online-kredite-verbraucher_de.