Ausgabedatum
07.06.2021
Bonn. Zur Stärkung der Zusammenarbeit bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen nach dem Haager Unterhaltsübereinkommen von 2007 führte das Bundesamt für Justiz (BfJ) bereits zum zweiten Mal eine Fachtagung mit dem ukrainischen Justizministerium durch. Diese fand aufgrund der Corona-Pandemie als Online-Veranstaltung statt. Stefan Schlauß, Leiter der Abteilung für Internationales Zivilrecht im BfJ, verwies auf den engen Austausch mit der Ukraine in anderen Bereichen, wie etwa bei grenzüberschreitenden Kindesentführungen, und unterstrich in seiner Begrüßung die Bedeutung des Dialogs für das gegenseitige Verständnis und Vertrauen im Bereich der internationalen Unterhaltsdurchsetzung.
Schwerpunkt der Veranstaltung war die Stärkung der deutsch-ukrainischen Zusammenarbeit bei der grenzüberschreitenden Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Diskutiert wurden praktische Fragen der Durchsetzung bereits titulierter Unterhaltsansprüche, der Unterhaltsberechnung nach dem jeweiligen nationalen Recht und der gerichtlichen Festsetzung von Unterhalt in Deutschland und der Ukraine. Die Ukraine ist ebenso wie die Bundesrepublik Deutschland Vertragsstaat des Haager Unterhaltsübereinkommens von 2007.
Besonderes Augenmerk lag auf den Auswirkungen, die die Corona-Pandemie auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Unterhaltssachen hat. Die Pandemie führt in diesem Bereich zu einem Spannungsfeld zwischen vermehrter Bedürftigkeit der Unterhaltsberechtigten und einer gegebenenfalls eingeschränkten Leistungsfähigkeit der Unterhaltsschuldner. Einer zügigen und möglichst reibungslosen Bearbeitung von Ersuchen nach dem Haager Unterhaltsübereinkommen von 2007 kommt vor diesem Hintergrund besondere Bedeutung zu. Eva Hupperich (Referentin im zuständigen Referat II 4 im BfJ), Luisa Schreiber (Sachbearbeiterin in Referat II 4) und Sebastian Limbach (Sachbearbeiter in Referat II 4) stellten den Aufbau und die Arbeitsweise des zuständigen Fachreferats im BfJ, die rechtlichen Grundlagen der internationalen Zusammenarbeit in Unterhaltssachen sowie allgemeine und spezifische Fragestellungen bei der Behandlung eingehender Ersuchen nach dem Haager Übereinkommen vor.
Organisiert wurde der erneute Erfahrungsaustausch von der Deutschen Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e. V. (IRZ). Das BfJ kooperiert regelmäßig mit der IRZ-Stiftung mit dem Ziel der Unterstützung anderer Staaten bei der Entwicklung rechtsstaatlicher Strukturen.
Das BfJ ist zentraler deutscher Ansprechpartner für den internationalen Rechtsverkehr auf Bundesebene. Im Bereich der internationalen Unterhaltsangelegenheiten hat es unter anderem die Aufgabe der deutschen Zentralen Behörde nach dem Haager Unterhaltsübereinkommen von 2007, der EG-Unterhaltsverordnung und dem UN-Übereinkommen von 1956. Auf dieser Grundlage unterstützt es Unterhaltsberechtigte im In- und Ausland gebührenfrei bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Weitere Informationen zur grenzüberschreitenden Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und zur Hilfestellung durch das BfJ als deutsche Zentrale Behörde sind abrufbar unter www.bundesjustizamt.de/auslandsunterhalt.