Navigation und Service

Austausch in internationalen Unterhaltsangelegenheiten zwischen dem Bundesamt für Justiz und der Ukraine

Ausgabedatum 07.06.2021

Bonn. Zur Stärkung der Zusammenarbeit bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung von Unterhaltsan­sprüchen nach dem Haager Unterhaltsübereinkommen von 2007 führte das Bundesamt für Justiz (BfJ) bereits zum zweiten Mal eine Fachtagung mit dem ukrainischen Justizministerium durch. Diese fand aufgrund der Corona-Pandemie als Online-Veranstaltung statt. Stefan Schlauß, Leiter der Abteilung für Internationales Zivil­recht im BfJ, verwies auf den engen Austausch mit der Ukraine in anderen Bereichen, wie etwa bei grenzüber­schreitenden Kindesentführungen, und unterstrich in seiner Begrüßung die Bedeutung des Dialogs für das ge­genseitige Verständnis und Vertrauen im Bereich der internationalen Unterhaltsdurchsetz­ung.

Tischflaggen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Ukraine bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen nach dem Haager Unterhaltsübereinkommen von 2007.
Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Ukraine bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen nach dem Haager Unterhaltsübereinkommen von 2007. Quelle: Bundesamt für Justiz/ Georg Hübben

Schwerpunkt der Veranstaltung war die Stärkung der deutsch-ukrainischen Zusammenarbeit bei der grenzüberschreitenden Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Diskutiert wurden praktische Fragen der Durchsetzung bereits titulierter Unterhaltsansprüche, der Unterhaltsberechnung nach dem jeweiligen nationalen Recht und der gerichtlichen Fest­setz­ung von Unterhalt in Deutschland und der Ukraine. Die Ukraine ist ebenso wie die Bundesre­publik Deutschland Vertragsstaat des Haager Unterhaltsübereinkommens von 2007.

Besonderes Augenmerk lag auf den Auswirkungen, die die Corona-Pandemie auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Unterhaltssachen hat. Die Pandemie führt in diesem Bereich zu einem Spannungsfeld zwischen vermehrter Bedürftigkeit der Unterhalts­berechtigten und einer gegebenenfalls eingeschränkten Leistungsfähigkeit der Unterhalts­schuldner. Einer zügigen und möglichst reibungslosen Bearbeitung von Ersuchen nach dem Haager Unterhaltsübereinkommen von 2007 kommt vor diesem Hintergrund besondere Be­deutung zu. Eva Hupperich (Referentin im zuständigen Referat II 4 im BfJ), Luisa Schreiber (Sachbearbeiterin in Referat II 4) und Sebastian Limbach (Sachbearbeiter in Referat II 4) stellten den Aufbau und die Arbeitsweise des zuständigen Fachreferats im BfJ, die rechtlichen Grundlagen der internationalen Zusammenarbeit in Unterhaltssachen sowie allgemeine und spezifische Fragestellungen bei der Behandlung eingehender Ersuchen nach dem Haager Übereinkommen vor.

Organisiert wurde der erneute Erfahrungsaustausch von der Deutschen Stiftung für Interna­tionale Rechtliche Zusammenarbeit e. V. (IRZ). Das BfJ kooperiert regelmäßig mit der IRZ-Stiftung mit dem Ziel der Unterstützung anderer Staaten bei der Entwicklung rechtsstaatlicher Strukturen.

Das BfJ ist zentraler deutscher Ansprechpartner für den internationalen Rechtsverkehr auf Bundesebene. Im Bereich der internationalen Unterhaltsangelegenheiten hat es unter ande­rem die Aufgabe der deutschen Zentralen Behörde nach dem Haager Unterhaltsübereinkom­men von 2007, der EG-Unterhaltsverordnung und dem UN-Übereinkommen von 1956. Auf dieser Grundlage unterstützt es Unterhaltsberechtigte im In- und Ausland gebührenfrei bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Weitere Informationen zur grenzüberschreitenden Geltendmachung von Unterhaltsan­sprüch­en und zur Hilfestellung durch das BfJ als deutsche Zentrale Behörde sind abrufbar unter www.bundesjustizamt.de/auslandsunterhalt.