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Online-Richtertagung zu grenzüberschreitenden Kindesent­führungs­verfahren

Ausgabedatum 15.06.2021

Bonn. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) als deutsche Zentrale Behörde im internationalen Sorgerecht führt regelmäßig Tagungen für Familienrichterinnen und -richter durch, die mit grenzüberschreitenden Kindesent­führungsfällen befasst sind. Pandemiebedingt fand nunmehr die aktuelle Tagung mit angepasstem Konzept in einem Online-Format statt. Die Tagung ver­deutlichte einmal mehr die hohe Bedeutung, die dem richterlichen Austausch zu diesen sensiblen Fällen zukommt.

Förderung der Expertise bei spezialisierten Familiengerichten

Erstmals wurde die regelmäßige Tagung des BfJ zu grenzüberschreitenden Kindesentführungen online durchgeführt. Stefan Schlauß, Leiter der Abteilung für Internationales Zivilrecht, begrüßte die Teilnehmenden und hob die teils politische Bedeutung der Verfahren hervor. Auch in dem angepassten Format ergab sich unter der Leitung der deutschen Verbindungsrichterin Martina Erb-Klünemann vom Amtsgericht Hamm ein intensiver Austausch unter den Teilnehmenden. Die Tagung richtete sich im Kern an die spezialisierten Familiengerichte am Sitz der Oberlandesgerichte, an denen die Zuständigkeit für grenzüberschreitende Kindesent­führungsfälle kon­zen­triert ist. Durch diese Spezialisierung wird erreicht, dass die betroffenen Familienrichterinnen und -richter ver­tiefte Expertise auf­bauen können. Die Tagung trägt damit zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit in dem sensiblen Bereich bei.

Mann betrachtet zwei Bildschirme mit Bildern von Teilnehmenden einer Videokonferenz. Erstmals wurde die Tagung des BfJ zu grenzüberschreitenden Kindesentführungen online durchgeführt.
Erstmals wurde die Tagung des BfJ zu grenzüberschreitenden Kindesentfüh­rungen online durchgeführt.

Gegenstand der Tagung waren aktuelle Fragestellungen nach dem Haager Kindesent­führ­ungsübereinkommen von 1980, dem Haager Kinderschutzübereinkommen von 1996 sowie der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 (sog. "Brüssel IIa-Verordnung"). Letztere wurde jüngst einer Reform unterzogen. Die neue Verordnung (EU) 2019/1111 - "Brüssel IIb-Verordnung" - wird zwischen den EU-Mitgliedstaaten ab dem 1. August 2022 zur Anwendung kommen. Die Tagung gab daher auch bereits einen ersten Einblick über die neuen Regelungen. Dies soll insbesondere 2022 intensiviert werden.

Neben den spezialisierten Familiengerichten und dem BfJ nahmen insbesondere Vertreter­innen und Vertreter des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und von betroffenen Nicht-Regierungsorganisationen sowie eine Kollegin der polnischen Zentralen Behörde teil.

Bundesamt für Justiz als deutsche Zentrale Behörde

Das BfJ ist Ansprechpartner und Anlaufstelle im internationalen Rechtsverkehr. Dazu zählt auch die Aufgabe der deutschen Zentra­len Behörde im internationalen Sorgerecht, die von Christian Höhn geleitet wird. In dieser Funktion leistet das BfJ kostenfrei prak­tische Hilfestellung bei grenzüberschreitenden Kindschaftskonflikten. Zum einen unterstützt es in Kindesentführungsfällen den zurück­gelas­senen Elternteil bei der grenzüberschreitenden Wahrnehmung und Durchsetzung seiner Rechte. Das umfasst insbesondere die Unterstützung bei der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen. Zum an­deren erleichtert das BfJ auch die grenzüberschreitende Kommunikation zwischen den beteiligten Familiengerichten.

Ziel des Haager Kindesentführungsübereinkommens, dem über 100 Vertragsstaaten angehören, ist es, das Kind so schnell wie mög­lich wieder in den Staat des bisherigen gewöhnlichen Aufenthalts zurückzuführen. Dort sollen dann die international zuständigen Ge­richte die ggf. weitergehenden sorgerechtlichen Fragestellungen entscheiden. 2020 feierte das Übereinkommen seinen 40. Geburts­tag. Seit 30 Jahren ist es in Deutschland in Kraft.

Weitergehende Informationen zum umfassenden Serviceangebot des BfJ als deutscher Zentralen Behörde im internationalen Sorge­recht können auf der Internetseite des BfJ unter www.bundesjustizamt.de/sorgerecht abgerufen werden.