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Warnhinweis: Online-Beantragung von Führungszeugnissen nur über das BfJ möglich

Ausgabedatum 01.07.2021

Bonn. Immer wieder treten Bürgerinnen und Bürger mit demselben Problem an das Bundesamt für Justiz (BfJ) heran: Bei verschiedenen Anbietern im Internet haben sie für 13 Euro einen vermeintlichen Antrag für ein Führungszeugnis gestellt. Das beantragte Führungszeugnis haben sie aber nicht erhalten. Erst bei genauerem Lesen der betreffenden Internetseite wird deutlich, dass man lediglich eine Anleitung zur Online-Beantragung von Führungszeugnissen erhält.

Person schaut auf einen Computerbildschirm. Die Online-Beantragung eines Führungszeugnisses ist ausschließlich über das Online-Portal des BfJ möglich.
Die Online-Beantragung eines Führungszeugnisses ist ausschließlich über das Online-Portal des BfJ möglich.

Das BfJ weist deshalb darauf hin:

  • Die Online-Beantragung von Führungszeugnissen ist ausschließlich über das Online-Portal des BfJ (www.fuehrungszeugnis.bund.de) möglich.
  • Anderslautende Internetadressen stehen in keinem Zusammenhang mit dem BfJ.
  • Dort vermeintlich gestellte Anträge auf Erteilung eines Führungszeugnisses sowie dort geleistete Zahlungen erreichen das BfJ nicht.

So beantragen Sie online ein Führungszeugnis:

Unter www.fuehrungszeugnis.bund.de können Sie Ihr Führungszeugnis online beantragen.

Sie benötigen dazu:

  • Ihren Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
  • die kostenlose AusweisApp,
  • ein kompatibles Smartphone zum Auslesen des Ausweises,
  • ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera), um Nachweise hochzuladen,
  • eine Kreditkarte oder einen Giropay-Zugang für die Bezahlung.