Ausgabedatum
05.07.2021
Bonn. Zur Stärkung der Zusammenarbeit mit Georgien in der internationalen Zivilrechtshilfe hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) ein Online-Seminar mit dem georgischen Justizministerium durchgeführt. Themen waren das Haager Zustellungsübereinkommen sowie das Haager Beweisaufnahmeübereinkommen. Hintergrund des Treffens ist der erfolgte Beitritt Georgiens zu beiden internationalen Übereinkommen im Mai dieses Jahres. Stefan Schlauß, Leiter der Abteilung für Internationales Zivilrecht im BfJ, unterstrich in seinem Grußwort die Bedeutung der Übereinkommen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht im internationalen Rechtsverkehr.
Die georgische Delegation interessierte sich insbesondere für die praktische Umsetzung der Übereinkommen in Deutschland. Dazu gehören auch die den deutschen Gerichten zur Verfügung stehenden Arbeitshilfen wie etwa der Länderteil der Zivilrechtshilfeordnung, der durch das BfJ verantwortet wird. Der Länderteil der Zivilrechtshilfeordnung hält für die gerichtliche Praxis stets aktuell gehaltene Informationen zum Rechtshilfeverkehr in Zivilsachen mit sämtlichen Staaten bereit. Dr. Stefanie Plötzgen-Kamradt, Leiterin des Referats für internationale Rechtshilfe im BfJ, stellte die deutsche Praxis auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Zustellung und Beweisaufnahme dar und ging zusammen mit ihrem Kollegen Nils Schröder auf die zahlreichen Fragen der georgischen Seite ein.
Organisiert wurde die Veranstaltung von der Deutschen Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e. V. (IRZ). Das BfJ kooperiert regelmäßig mit der IRZ-Stiftung mit dem Ziel der Unterstützung anderer Staaten bei der Entwicklung rechtsstaatlicher Strukturen. Der Austausch wird im August 2021 mit Richterinnen und Richtern aus Georgien fortgesetzt.
Weitere Informationen zu den Aufgaben des BfJ als zentrale Anlauf- und Vermittlungsstelle im Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland können auf der Internetseite des BfJ unter www.bundesjustizamt.de/ejnzh abgerufen werden.