Ausgabedatum
23.07.2021
Bonn. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) war Gastgeber eines virtuellen Austausches von Bund und Ländern zur europarechtlichen Justizfortbildung. Veronika Keller-Engels, Präsidentin des BfJ, und Stefan Schlauß, Leiter der Abteilung für Internationales Zivilrecht, begrüßten die Teilnehmenden und hoben die Bedeutung der europarechtlichen Fortbildung für den gemeinsamen Rechtsraum in der EU sowie die enge Zusammenarbeit von Bund und Ländern in diesem Bereich hervor.
Als deutscher Kontaktpunkt des Europäischen Netzwerkes für Justizfortbildung (EJTN) lud das BfJ zu dem jährlich stattfindenden Austausch über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der europarechtlichen Justizfortbildung ein. Aufgrund der Coronapandemie fand die Veranstaltung als Online-Konferenz statt. Neben den Fortbildungsreferentinnen und -referenten von Bund und Ländern war die Deutsche Richterakademie durch ihren Direktor, Dr. Stephan Jaggi, vertreten.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer informierten sich über die aktuellen Strategieplanungen des EJTN. Im Mittelpunkt stand der Austausch über die Auswirkungen der Pandemie auf die europäische Justizfortbildung sowie die dadurch beschleunigte Digitalisierung. Durch die Folgen der Pandemie ist die Justizfortbildung mit besonderen Herausforderungen konfrontiert. Die auf Präsenz ausgerichteten Fortbildungsangebote mussten in kürzester Zeit auf digitale Formate umgestellt werden. Die Pandemie sorgt damit auch auf dem Fortbildungssektor für einen deutlichen Digitalisierungsschub. Ein weiterer Diskussionspunkt war die zukünftige Erweiterung der Zielgruppen der Justizfortbildung über den Kreis der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte hinaus.
Das EJTN ist wichtiger Baustein einer gemeinsamen europäischen justiziellen Kultur und trägt damit zum Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit als Fundament der Europäischen Union bei. 2019 konnten europaweit mehr als 7.300 Fortbildungsveranstaltungen an über 36.000 Fortbildungstagen angeboten werden. Das jährliche Budget des EJTN umfasst über 11 Millionen Euro, finanziert im Wesentlichen durch die EU. Besonderer Beliebtheit erfreuen sich die vom EJTN angebotenen Hospitationsprogramme, an denen im Jahr 2019 rund 3.220 Teilnehmende aus 33 Mitgliedstaaten teilnahmen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesjustizamt.de/justizfortbildung