Ausgabedatum
09.09.2021
Bonn. Auf Einladung des Bundesamts für Justiz (BfJ) haben sich die deutschen Mitglieder im Europäischen Justiziellen Netz (EJN) in Zivil- und Handelssachen zu ihrer jährlichen Konferenz getroffen – pandemiebedingt in virtueller Form. Stefan Schlauß, Leiter der Abteilung für Internationales Zivilrecht im BfJ, begrüßte die Teilnehmenden und hob den praktischen Nutzen des Netzwerks für die justizielle Zusammenarbeit in Europa hervor.
Zu den deutschen Mitgliedern im EJN in Zivil- und Handelssachen zählen neben dem BfJ als Bundeskontaktstelle insbesondere die EJN-Landeskontaktstellen, die EJN-Familienrichterinnen und -richter sowie Berufskammern. Das Treffen diente dem Austausch über die aktuellen Herausforderungen in der internationalen Zivilrechtshilfe. Dabei stand angesichts der fortdauernden Corona-Einschränkungen die praktische Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie auf die Zusammenarbeit im Netzwerk im Vordergrund.
Marie Vautravers, Generalsekretärin des EJN in der Europäischen Kommission, berichtete über die aktuellen Entwicklungen und die Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit im Netzwerk. Auch im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit hat die Pandemie für einen Digitalisierungsschub gesorgt. So wird etwa die elektronische Übermittlung von Rechtshilfeersuchen nach der neuen Zustellungs- bzw. Beweisaufnahmeverordnung maßgeblich dazu beitragen, die Zusammenarbeit in der Rechtshilfe schneller und effizienter zu gestalten. Zur besseren Übersicht für Rechtsanwender und Bürgerinnen und Bürger über das EU-Recht, das einschlägige nationale Recht und über die Wege der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit wurde das E-Justiz-Portal unter https://e-justice.europa.eu vollständig überarbeitet und neugestaltet.
Ein weiterer Schwerpunkt waren die Neuerungen, die die sogenannte Brüssel IIb-Verordnung und ihre Durchführung im deutschen Recht durch das Internationale Familienrechtsverfahrensgesetz ab August 2022 mit sich bringen. Die Rolle des BfJ als deutsche Zentrale Behörde in internationalen Kindschaftskonflikten wird durch die neuen Vorschriften weiter gestärkt.
Die gute Vernetzung der EJN-Kontaktstellen europaweit sowie den Nutzen in der Praxis zeigte der Vortrag der portugiesischen EJN-Kollegin, Paula P. Pott, Richterin beim Obersten Richterrat in Lissabon (Conselho Superior da Magistratura).
Das EJN steht insbesondere den Gerichten und Justizverwaltungen zur Verfügung, um in Einzelfällen bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union zu unterstützen. Ziel ist es, eine reibungslose Abwicklung von Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen innerhalb der EU zu gewährleisten. So kann sich etwa ein mit einem grenzüberschreitenden Rechtsstreit befasstes deutsches Gericht an eine deutsche Kontaktstelle wenden, die sodann Verbindung mit der jeweiligen Kontaktstelle in dem betreffenden Mitgliedstaat aufnimmt. Dabei kann die Hilfestellung von der Unterstützung bei der Erledigung von Rechtshilfeersuchen bis zur Einholung von Auskünften über den Inhalt ausländischen Rechts reichen. Deutsche Bundeskontaktstelle ist das BfJ. Weitere Informationen hierzu unter www.bundesjustizamt.de/ejnzh.