Ausgabedatum
30.12.2021
Bonn. Am 1. Januar 2007 wurde das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn als eine neue Bundesoberbehörde gegründet. Hintergrund war zunächst die Entlastung des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) und des Generalbundesanwalts (GBA), die sich auf ihre Kernaufgaben - die Gesetzgebung und Strafverfolgung - konzentrieren wollten. Gleichzeitig sollte mit dem BfJ eine zentrale Anlaufstelle für den internationalen Rechtsverkehr geschaffen werden.
15 Jahre später blickt das BfJ auf eine erfolgreiche Entwicklung zurück: Über die Jahre ist es stetig gewachsen und hat eine Vielzahl an Aufgaben dazugewonnen. Einen Schwerpunkt bildet die Aufgabe als zentrale Kontakt- und Anlaufstelle für den europäischen und internationalen Rechtsverkehr. Das BfJ leistet damit einen wichtigen Beitrag zur internationalen Zusammenarbeit der Bundesrepublik mit anderen Staaten. Eine Entwicklung, die sich auch personell widerspiegelt: Von anfänglich rund 460 Beschäftigten ist das BfJ inzwischen auf knapp 1.300 Kolleginnen und Kollegen angewachsen.
"Das BfJ ist nicht mehr wegzudenken"
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann richtete zum Jubiläum einige persönliche Worte an das BfJ. Darin hebt er dessen hohe Bedeutung – auch über die Grenzen Deutschlands hinaus - hervor: "Seit nunmehr 15 Jahren macht das Bundesamt für Justiz eine hervorragende Arbeit und ist als zentraler Dienstleister der Justiz und Ansprechpartner für den europäischen und internationalen Rechtsverkehr nicht mehr wegzudenken. Auch für die Bürgerinnen und Bürger übernimmt das Bundesamt für Justiz wichtige Aufgaben: Sie können sich etwa zu einer Musterfeststellungsklage anmelden, Führungszeugnisse beantragen oder erhalten Hilfen bei der grenzüberschreitenden Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Ganz besonders danken möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bundesamt für Justiz, die in den vergangenen Jahren all dies erst möglich gemacht haben. Zum Jubiläum gratuliere ich herzlich und wünsche alles Gute!"
15 Jahre "EHUG"
Eine wichtige Aufgabe übernimmt das BfJ im Bereich der Ordnungsgeldverfahren gegen Unternehmen, die ihren Jahresabschluss nicht fristgerecht durch den elektronischen Bundesanzeiger offengelegt haben. 2020 nahm der Staat durch Ordnungsgeldverfahren wegen nicht fristgerechter Offenlegung über 87 Millionen Euro ein. Das dazugehörige Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister ("EHUG") ist am 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Damit jährt sich auch das "EHUG" dieses Jahr zum 15. Mal.
Durch das Gesetz hat sich die Offenlegungskultur in Deutschland maßgeblich verbessert. Kamen früher nur rund 10 Prozent der offenlegungspflichtigen Unternehmen ihrer Verpflichtung nach, legen heute über 90 Prozent der mehr als 1,2 Millionen betroffenen Unternehmen ihre Jahresabschlüsse offen. Das dient nicht nur den Interessen derer, die z. B. in geschäftlichen Beziehungen zu einem Unternehmen stehen, sondern auch dem gesamtwirtschaftlichen Interesse.
Auf der anderen Seite bietet das BfJ eine Fülle von Hilfestellungen für die Bürgerinnen und Bürger, und zwar in der Regel kostenfrei. Das BfJ hilft beispielsweise im Bereich des Internationalen Zivilrechts bei der grenzüberschreitenden Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und bei der Rückführung von zumeist von einem Elternteil widerrechtlich ins Ausland verbrachten Kindern.
Die "Eine-für-alle-Klage"
Auch die Führung des Registers für Musterfeststellungsklagen fällt in die Zuständigkeit des Bundesamts. Wird eine Musterfeststellungsklage gegen ein Unternehmen auf der Internetseite des BfJ bekanntgegeben, können betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher hier ihre Ansprüche anmelden und sich über den Fort- und Ausgang des Verfahrens informieren. Hohe mediale Aufmerksamkeit erzeugte die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG im Jahr 2019. Mehr als 449.000 Verbraucherinnen und Verbraucher meldeten beim BfJ Ansprüche zur Eintragung in das Klageregister an.
Das BfJ im Kampf gegen Hasskriminalität in sozialen Netzwerken
Weiter bekämpft das BfJ Hasskriminalität in sozialen Netzwerken. Damit rechtswidrige Inhalte in sozialen Netzwerken schnell gelöscht werden, verpflichtet das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (kurz: Netzwerkdurchsetzungsgesetz - NetzDG) u. a. die Anbieter sozialer Netzwerke, solche Inhalte innerhalb kurzer Fristen zu löschen. Kommt der Anbieter seiner Pflicht nicht nach, können sich Nutzerinnen und Nutzer an das BfJ wenden. Hier wird geprüft, ob ein Bußgeld gegen den Anbieter des Netzwerks zu verhängen ist. Zusätzlich meldet das BfJ den Inhalt der zuständigen Staatsanwaltschaft, um die Strafverfolgung desjenigen sicherzustellen, der den strafbaren Inhalt veröffentlicht hat.
Im Juni 2021 erhielt das BfJ weitere gesetzliche Instrumente zur Bekämpfung der Hasskriminalität in sozialen Netzwerken. Zu den wesentlichen Neuerungen zählen insbesondere Aufsichtsbefugnisse gegenüber den Anbietern sozialer Netzwerke, die Anerkennung privatrechtlich organisierter Schlichtungsstellen und die Einrichtung einer behördlichen Schlichtungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten mit Videosharingplattform-Diensten mit Sitz in Deutschland.
"Härteleistungen" als Akt der Solidarität
Nicht zuletzt gewährt das BfJ außerdem finanzielle Hilfe für Opfer terroristischer und extremistischer Straftaten. Diese "Härteleistungen" werden jährlich vom Deutschen Bundestag als Akt der Solidarität des Staates und seiner Bürgerinnen und Bürger mit den Betroffenen bereitgestellt. Im Jahr 2020 zahlte das BfJ über 3 Millionen Euro an Opfer terroristischer und extremistischer Straftaten aus.