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Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Barnim öffentlich bekannt gemacht

Ausgabedatum 13.01.2022

Bonn. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat eine Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Branden­burg e. V. gegen die Sparkasse Barnim, Anstalt des öffentlichen Rechts im Klageregister auf seiner Internet­seite öffentlich bekannt gemacht. Verbraucherinnen und Verbraucher können jetzt ihre Ansprüche oder Rechts­verhältnisse zu dieser Klage zur Eintragung in das Register anmelden.

Mehrere weiße Paragraphenzeichen stehen in Reih und Glied. Diesen vorgestellt steht ein einzelnes Paragraphenzeichen in grüner Farbe.
Das Bundesamt für Justiz hat eine neue Musterfeststellungsklage öffentlich bekannt gemacht. Quelle: Andrey Popov – stock.adobe.com

Hierzu stellt das BfJ im Internet unter www.bundesjustizamt.de/klageregister ein Anmelde­formular zur Verfügung. Das Bundesamt empfiehlt, diese elektronische Möglichkeit zu nutzen, da hierdurch eine schnelle Eintragung möglich ist. Bürgerinnen und Bürger, die über keinen Internetzugang verfügen, können das Formular schriftlich anfordern. Eine Anmeldung von An­sprüchen zu der Klage ist grundsätzlich bis zum Ablauf des Tages vor Beginn des ersten Ter­mins beim Brandenburgischen Oberlandesgericht möglich. Der Termin wird rechtzeitig auf der Internetseite des BfJ bekannt gemacht werden. Nach Eintragung der Anmeldung im Klage­register schickt das BfJ den angemeldeten Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Bestätigung per Post zu.