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Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Mittelsachsen öffentlich bekannt gemacht

Ausgabedatum 01.02.2022

Bonn. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat eine Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen e. V. gegen die Sparkasse Mittelsachsen im Klageregister auf seiner Internetseite öffentlich bekannt gemacht. Verbraucherinnen und Ver­braucher können jetzt ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zu dieser Klage zur Eintragung in das Register anmelden.

Mehrere weiße Paragraphenzeichen stehen in Reih und Glied. Diesen vorgestellt steht ein einzelnes Paragraphenzeichen in grüner Farbe.
Das Bundesamt für Justiz hat eine neue Musterfeststellungsklage öffentlich bekannt gemacht. Quelle: Andrey Popov – stock.adobe.com

Hierzu stellt das BfJ im Internet unter www.bundesjustizamt.de/klageregister ein Anmelde­formular zur Verfügung. Das Bundesamt empfiehlt, diese elektronische Möglichkeit zu nutzen, da hierdurch eine schnelle Eintragung möglich ist. Bürgerinnen und Bürger, die über keinen Internetzugang verfügen, können das Formular schriftlich anfordern. Eine Anmeldung von An­sprüchen zu der Klage ist grundsätzlich bis zum Ablauf des Tages vor Beginn des ersten Ter­mins beim Oberlandesgericht Dresden möglich. Der Termin wird rechtzeitig auf der Inter­net­seite des BfJ bekannt gemacht werden. Nach Eintragung der Anmeldung im Klageregister schickt das BfJ den angemeldeten Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Bestätigung per Post zu.