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Zahl erfolgreicher Juraabsolventen 2019 auf konstant hohem Niveau - Anteil der Frauen liegt bei über 58 Prozent

Ausgabedatum 14.02.2022

Bonn. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat eine Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Sachsen e. V. gegen die Sparkasse Mittelsachsen im Klageregister auf seiner Internetseite öffentlich bekannt gemacht. Verbraucherinnen und Ver­braucher können jetzt ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zu dieser Klage zur Eintragung in das Register anmelden.

Gebäudefoto des Bundesamts für Justiz
Bundesamt für Justiz in Bonn veröffentlicht Statistik über die Ergebnisse der juristi­schen Prüfungen 2019. Quelle: Bundesamt für Justiz

Mit 58,1 Prozent liegt der Anteil der Frauen dabei auf dem Niveau der vergangenen sechs Jahre (56,5 bis 58,5 Prozent). Die Bestnote "sehr gut" wurde von 0,3 Prozent aller Geprüften erzielt.

Zwischen den einzelnen Bundesländern gibt es teilweise deutliche Unterschiede. So vari­iert der Anteil der Frauen an den erfolgreichen Teilnehmenden der Prüfung zwischen 50,3 und 66,1 Prozent und die durchschnittliche Studiendauer liegt zwischen ca. 9,9 und 14,3 Se­mestern.

Die Zweite Juristische Staatsprüfung wurde 2019 von insgesamt 8.034 Personen erfolgreich abgelegt. Dies entspricht, wie bereits in den Vorjahren, einem Anteil von über 85 Prozent aller Prüfungsteilnehmenden. Der Anteil der Frauen an den erfolgreichen Prüflingen ist geringfügig auf 55,8 Pro­zent (2018: 57,0 Prozent) gesunken.

Die Bestnote "sehr gut" ist in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung mit 0,1 Prozent noch seltener als in der ersten Prüfung.

Das Studium der Rechtswissenschaften endet mit einer zweigeteilten Prüfung aus einem universitären und einem landeseinheitlichen staatlichen Teil. Die Prüfungsgesamtnote für die Erste Juristische Prüfung errechnet sich aus beiden Prüfungsteilen.

Um die Befähigung zum Richteramt zu erwerben, sind der erfolgreiche Abschluss des rechtswissenschaftlichen Studiums und daran anschließend das Absolvieren des 24-monatigen juristischen Vorbereitungsdienstes (Referendariat) erforderlich. Das Referendariat wiederum wird landeseinheitlich durch die Zweite Juristische Staatsprüfung abgeschlossen.

Die Ausbildungsstatistik, die vom Bundesamt für Justiz erstellt und veröffentlicht wird, kann auf der Homepage unter www.bundesjustizamt.de/justizstatistik kostenfrei abgerufen werden.