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Bundesamt für Justiz lud zur Expertentagung zur Auslandsadoption ein

Ausgabedatum 22.02.2022

Bonn. Auf Einladung des Bundesamts für Justiz (BfJ) kamen Expertinnen und Experten aus ganz Deutschland zu einer Onlinetagung zum internationalen Adoptionswesen zusammen, um über die ersten Erfahrungen mit der im April 2021 in Kraft getretenen Reform der gesetzlichen Vorschriften zur Auslandsadoption zu diskutie­ren.

Gruppe von Kindern verschiedener Nationalitäten vor einer Weltkarte
Die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption im BfJ lud auch in diesem Jahr zu einer Expertentagung zur Auslandsadoption ein. Quelle: Rawpixel.com/fotolia

Als Bundeszentralstelle für Auslandsadoption (BZAA) bietet das BfJ regelmäßig ein Forum für den Gedankenaustausch mit den Zentralen Auslandsvermittlungsstellen der Landesjugend­ämter und den anerkannten Auslandsvermittlungsstellen im Bereich der Auslandsadoption. An der diesjährigen Tagung nahmen zudem Vertreterinnen und Vertreter aus dem Bundesmini­sterium der Justiz, dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Bundesministerium des Innern und für Heimat, dem Auswärtigen Amt sowie von den speziali­sierten Familiengerichten teil.

Anlass waren die gesetzlichen Neuregelungen zu internationalen Adoptionen, die zum 1. April 2021 mit dem Adoptionshilfegesetz in Kraft getreten sind. BfJ-Präsidentin Veronika Keller-Engels und Abteilungsleiter Stefan Schlauß begrüßten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer und hoben die Bedeutung der Reform im Einklang mit den Zielsetzungen des Haager Adop­tionsübereinkommens zum Schutz von Kindern hervor, das für Deutschland seit dem 1. März 2002 und damit seit genau 20 Jahren Anwendung findet.

Die Vertreterinnen und Vertreter der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Ministerien gaben einen Überblick über die Neuregelungen sowie die aktuellen Herausforderungen. Ein Kernanliegen des Adoptionshilfegesetzes ist die Eindämmung von solchen internationalen Adoptionen, die ohne die Vermittlung einer Auslandsvermittlungsstelle durchgeführt werden. Christian Braun, Richter am Amtsgericht Frankfurt am Main, stellte das gerichtliche Anerkennungsverfahren nach neuem Recht dar. Ohne die Vermittlung durch Auslandsvermittlungsstellen durchgeführte internationale Adoptionen sind in Deutschland im Regelfall nicht mehr anerkennungsfähig. Unter der Leitung von Claudia Ramser, Leiterin des Referats für Auslandsadoption im BfJ, folgte ein intensiver Austausch über die ersten Erfahrungen in der Praxis. Auch der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Adoption wurde diskutiert.

In Deutschland ist das Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der interna­tionalen Adoption seit März 2002 in Kraft. Weltweit sind über 100 Staaten dem Übereinkommen beigetreten. Deutsche Zentrale Be­hörde nach dem Übereinkommen auf Bundesebene ist das BfJ. Es koordiniert die Tätigkeit der verschiedenen inländischen Stellen und ist an Verfahren vor den Familiengerichten zur Anerkennungs- und Wirkungsfeststellung von Auslandsadoptionen beteiligt.

Die Wahrnehmung der Aufgabe der Einzelfallvermittlung eines Kindes aus dem Ausland obliegt den zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter sowie den staatlich anerkannten Auslandsvermittlungsstellen der Freien Träger im Rahmen der ihnen erteilten besonderen Zulassung.

Weitere Informationen zum Thema Auslandsadoption finden sich auf der Internetseite des BfJ unter www.bundesjustizamt.de/auslandsadoption.