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Bundesamt für Justiz bei Konferenz zum internationalen Unterhaltsrecht

Ausgabedatum 31.05.2022

Den Haag. Vom 17. bis 19. Mai 2022 kamen zum ersten Mal die Vertragsstaaten des Haager Unterhaltsüber­ein­kommens und des Haager Unterhaltsprotokolls von 2007 in Den Haag zusammen, um die Anwendung dieser beiden Rechtsinstrumente in der zwischenstaatlichen Rechtspraxis zu erörtern und praktische Ver­besserungen für die grenzüberschreitende Geltend­machung von Unterhaltsansprüchen anzustoßen. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) nahm für die Bundesrepublik Deutschland an dieser Konferenz teil.

Teilnehmende der Konferenz zum internationalen Unterhaltsrecht
Teilnehmende der Konferenz zum internationalen Unterhaltsrecht Quelle: Sicco van Grieken (photographer), courtesy of HCCH

Die auf Einladung des Generalsekretärs der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht einberufene Spezialkommission mit über 200 Teilnehmenden diente der Überprüfung der praktischen Durchführung der 2007 vereinbarten Rechtsinstrumente im internationalen Unter­haltsrecht. Die Delegierten tauschten sich insbesondere über die praktischen Erfahrun­gen bei der grenzüberschreitenden Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentschei­dungen sowie die Zusammenarbeit der in den Vertragsstaaten eingerichteten Zentralen Behörden aus. Es wurden Erleichterungen bei der Antragstellung, der Zahlungsabwicklung und der Zu­sammenarbeit vereinbart und zusammen mit dem Arbeitsprogramm für die nächsten Jahre umfangreiche Schlussfolgerungen und Empfehlungen verabschiedet (Conclusions & Recommendations).

Das BfJ nutzte die Gelegenheit, um im Vorfeld der Spezialkommission bilaterale Gespräche mit Partnerstaaten zu führen und sich mit solchen Staaten auszutauschen, die dem Überein­kommen beizutreten beabsichtigen.

Für Deutschland ist das Haager Unterhaltsübereinkommen von 2007 sowie das Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anzuwen­dende Recht seit 2014 anwendbar. Deutsche Zentrale Behörde nach dem Haager Unterhaltsübereinkommen ist das BfJ. Insgesamt haben sich die Regelungen in der Rechtspraxis gut bewährt. Wichtige Partnerstaaten für Deutschland sind u. a. die USA, das Ver­einigte Königreich, Norwegen und die Türkei. Innerhalb der Europäischen Union hat die EG-Unterhaltsverordnung Vorrang.

Weitergehende Informationen über die Ergebnisse der Spezialkommission zum Haager Unterhaltsübereinkommen von 2007 und dem Protokoll finden sich unter www.hcch.net. Informationen zum Unterstützungsangebot des BfJ bei der grenzüberschreitenden Gel­tendmachung von Unterhaltsansprüchen lassen sich auf der Internetseite des BfJ unter www.bundesjustizamt.de/auslandsunterhalt abrufen.