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Richtertagung zum internationalen Sorgerecht

Ausgabedatum 28.06.2022

Bonn. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) als deutsche Zentrale Behörde im internationalen Sorgerecht hat auch in diesem Frühjahr die regelmäßige Tagungsreihe für Familienrichterinnen und -richter fortgeführt, die mit grenzüberschreitenden Konfliktfällen im internationalen Familienrecht befasst sind. Nachdem pandemiebedingt zuletzt nur Online-Tagungen möglich waren, konnte nunmehr die aktuelle Tagung wieder in Präsenz am Tagungsort in Meißen stattfinden.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Richtertagung zum internationalen Sorgerecht in Meißen.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Richtertagung zum internationalen Sorgerecht in Meißen. Quelle: Bundesamt für Justiz

Die Tagung richtete sich an die spezialisierten Familiengerichte mit der Zuständigkeit für internationale Familienverfahren. Schwerpunkt bildeten aktuelle Fragestellungen nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen sowie die jüngste Reform auf EU-Ebene in Form der neuen Verordnung (EU) 2019/1111 (sog. "Brüssel-IIb-Verordnung"). Diese wird zwischen den EU-Mitgliedstaaten (mit Ausnahme Dänemarks) ab dem 1. August 2022 zur Anwendung kommen. Experten aus dem In- und Ausland gaben einen vertieften Einblick über die neuen Regelungen, die die grenzüberschreitende Vollstreckung von Entscheidungen vereinfachen und die Zusammenarbeit weiter vertiefen werden.

Neben den spezialisierten Familiengerichten und dem BfJ nahmen insbesondere Vertreter des Bundesministeriums der Justiz, der französischen Zentralen Behörde sowie von betroffenen Nicht-Regierungsorganisationen teil. Auch die Leiterin der ukrainischen Zentralen Behörde war online zugeschaltet.

Die Tagung unter der Leitung von RinAG Martina Erb-Klünemann verdeutlichte einmal mehr die hohe Bedeutung, die der richterlichen Fortbildung im internationalen Sorgerecht zukommt. Der intensive Austausch der Teilnehmenden trägt zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit in dem sensiblen Bereich bei.

Das BfJ ist Ansprechpartner und Anlaufstelle im internationalen Rechtsverkehr. Dazu zählt auch die Aufgabe der deutschen Zentralen Behörde im internationalen Sorgerecht. In dieser Funktion leistet das BfJ kostenfrei praktische Hilfestellung bei grenzüberschreitenden Kindschaftskonflikten, insbesondere auch grenzüberschreitenden Kindesentführungsfällen.

Weitergehende Informationen zum umfassenden Serviceangebot des BfJ als deutscher Zentralen Behörde im internationalen Sorgerecht können auf der Internetseite des BfJ unter www.bundesjustizamt.de/sorgerecht abgerufen werden.