Ausgabedatum
01.07.2022
Bonn. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist zum 1. Juli 2022 als Zentralstelle im Rahmen der neugefassten EU-Rechtshilfeverordnungen benannt worden. Gleiches gilt im Rahmen internationaler Zivilrechtshilfeübereinkommen.
Am 1. Juli 2022 haben die Neufassungen der Europäischen Beweisaufnahmeverordnung (Verordnung (EU) 2020/1783) sowie der Europäischen Zustellungsverordnung (Verordnung (EU) 2020/1784) in ihren wesentlichen Teilen Geltung erlangt. Insbesondere soll durch die Überarbeitung der beiden EU-Verordnungen eine Modernisierung und Öffnung für den Einsatz neuer Technologien in der Rechtshilfe in Zivilsachen erreicht werden.
Verbunden mit dem Gesetz zur Durchführung dieser Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellung und Beweisaufnahme in Zivil- und Handelssachen ist die Benennung des BfJ als neue Zentralstelle auf Bundesebene – neben den Zentralstellen auf Landesebene. Das Gesetz sieht zudem vor, dass das BfJ im Rahmen des Haager Beweisaufnahmeübereinkommens sowie des Haager Zustellungsübereinkommens künftig als Zentrale Behörde auf Bundesebene fungiert. Damit wird die etablierte Stellung des BfJ bei der Lösung von Schwierigkeiten im internationalen Zivilrechtshilfeverkehr sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch im Verhältnis zu den Vertragsstaaten der Rechtshilfeübereinkommen der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht gesetzlich verankert. Gleichzeitig bleibt die bestehende Aufgabenverteilung zwischen dem Bund und den in den Ländern für die Rechtshilfe zuständigen Stellen erhalten. Die Benennung als Zentralstelle bzw. Zentrale Behörde soll insbesondere dazu dienen, die Rolle des BfJ als zentrale Anlaufstelle im Bereich der Zivilrechtshilfe sichtbarer zu machen. Das BfJ wird in die Lage versetzt, die Interessen des Bundes, aber auch die Interessen der Landesjustiz, noch effektiver nach außen zu vertreten.
Das BfJ nimmt seit seiner Gründung im Jahr 2007 auf Bundesebene eine zentrale koordinierende Rolle im Bereich der Zivilrechtshilfe wahr. Weitere Informationen hierzu finden sich unter www.bundesjustizamt.de/irzh.