Ausgabedatum
02.09.2022
Bonn. Auf Einladung des Bundesamts für Justiz (BfJ) trafen sich die deutschen Mitglieder im Europäischen Justiziellen Netz (EJN) in Zivil- und Handelssachen zu ihrer jährlichen Konferenz. Veronika Keller-Engels, Präsidentin des BfJ, sowie Stefan Schlauß, Leiter der Abteilung für Internationales Zivilrecht, begrüßten die Teilnehmenden der Online-Veranstaltung und betonten die Bedeutung des EJN für eine funktionierende grenzüberschreitende justizielle Zusammenarbeit.
Zu den deutschen Mitgliedern im EJN in Zivil- und Handelssachen zählen neben dem BfJ als Bundeskontaktstelle insbesondere die EJN-Landeskontaktstellen, die EJN-Familienrichterinnen und -richter sowie die Berufskammern. Das jährliche Treffen dient dem Austausch über aktuelle Themen der Zivilrechtshilfe in der EU und über aktuelle Entwicklungen im EJN.
Marie Vautravers, Generalsekretärin des EJN in der Europäischen Kommission, berichtete über die neuesten Initiativen und Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit im Netzwerk. Dies umfasste insbesondere auch neu erarbeitete Leitfäden für die gerichtliche Praxis sowie die Maßnahmen zur Digitalisierung der Zusammenarbeit. Zu Gast waren ebenfalls Referierende aus dem luxemburgischen und französischen Justizministerium. Intensiv diskutiert wurden praktische Anwendungsfragen der seit dem 1. Juli 2022 geltenden Neufassungen der EU-Beweisaufnahmeverordnung und der EU-Zustellungsverordnung.
Das EJN steht insbesondere den Gerichten und Justizverwaltungen zur Verfügung, um in Einzelfällen bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union informell und pragmatisch zu unterstützen.
Weitere Informationen hierzu finden sich unter www.bundesjustizamt.de/ejnzh sowie auf dem Europäischen Justizportal unter https://e-justice.europa.eu.