Ausgabedatum
05.06.2023
Speyer. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) als deutsche Zentrale Behörde in internationalen Sorgerechtskonflikten richtete vom 22. bis 24. Mai 2023 in Speyer eine weitere Fachtagung für die in grenzüberschreitenden Kindschaftssachen spezialisierten Familiengerichte aus. Die seit der Gründung des BfJ im Jahr 2007 regelmäßig organisierte Veranstaltung trägt dazu bei, die Kompetenz bei den spezialisierten Familiengerichten zu stärken und die erfolgreiche Umsetzung der internationalen Rechtsinstrumente auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Sorgerechtskonflikte zu fördern.
Die durch den zuständigen Abteilungsleiter im BfJ, Stefan Schlauß, eröffnete Tagung in Speyer befasste sich insbesondere mit den seit dem 1. August 2022 zur Anwendung kommenden neuen EU-Regelungen in Ehesachen und auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung (Verordnung 2019/1111 – "Brüssel-IIb-Verordnung"). Ein weiterer Schwerpunkt war die Ausgestaltung von einvernehmlichen Regelungen in internationalen Kindschaftskonflikten.
Neben den deutschen Richterinnen und Richtern der spezialisierten Familiengerichte waren Richterkolleginnen aus Belgien als Gäste eingeladen, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auszubauen. Außerdem nahmen Vertreterinnen des Bundesministeriums der Justiz, der Anwaltschaft sowie von mit internationalen Kindschaftssachen betrauten Nicht-Regierungsorganisationen teil. Die Tagung unter der Leitung von RinAG Martina Erb-Klünemann verdeutlichte einmal mehr die hohe Bedeutung, die dem regelmäßigen kollegialen Austausch zukommt. Dieser trägt zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit in dem sensiblen Bereich des Kindschaftsrechts bei.
Das BfJ ist Ansprechpartner und Anlaufstelle im internationalen Rechtsverkehr. Dazu zählt die Aufgabe der deutschen Zentralen Behörde im internationalen Sorgerecht, die von Christian Höhn geleitet wird. In dieser Funktion leistet das BfJ kostenfrei praktische Hilfestellung bei grenzüberschreitenden Kindschaftskonflikten. Zum einen unterstützt es in Kindesentführungsfällen den zurückgelassenen Elternteil bei der grenzüberschreitenden Wahrnehmung und Durchsetzung seiner Rechte. Zum anderen erleichtert das BfJ auch die grenzüberschreitende Kommunikation zwischen den beteiligten Familiengerichten. Mit der neuen Brüssel-IIb-Verordnung wurde die Rolle der Zentralen Behörden in den Mitgliedstaaten weiter gestärkt. Die grenzüberschreitenden Übermittlungs- und Kommunikationswege werden danach noch stärker über die Zentralen Behörden und damit über das BfJ kanalisiert.
Weitergehende Informationen zum umfassenden Serviceangebot des BfJ als deutscher Zentralen Behörde im internationalen Sorgerecht können auf der Internetseite des BfJ unter www.bundesjustizamt.de/sorgerecht abgerufen werden.