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Statistik der juristischen Prüfungen 2021 veröffentlicht

Ausgabedatum 28.07.2023

Bonn. 2021 haben 8.730 Studierende nach durchschnittlich 10,9 Semestern erfolgreich die Erste Juristische Prüfung absolviert. Die Zahl der erfolgreichen Prüfungsteilnehmenden ist gegenüber dem Vorjahr (9.028 Studierende) erneut leicht zurückgegangen. Die bundesweite Bestehensquote beim staatlichen Prüfungsteil beträgt 75,3 % und ist damit im Vergleich zum Vorjahr (72 %) gestiegen.

Abbildung von Gesetzestexten auf einem Tisch mit Papier und Schreibutensilien.
Bundesamt für Justiz veröffentlicht Statistik über die Ergebnisse der juristischen Prüfungen 2021. Quelle: Bundesamt für Justiz

Mit 57,6 % bleibt der Anteil der Frauen etwa auf dem Niveau von 2020 (57,7 %). Vollbefriedigend oder besser erzielten 37,9 % der Kandidatinnen und Kandidaten. Ein "sehr gut" wurde von 0,3 % aller Geprüften erzielt.

Zwischen den einzelnen Bundesländern gibt es teils deutliche Unterschiede: So variiert die durchschnittliche Studiendauer etwa zwischen 9,4 (Nordrhein-Westfalen) und 14,2 (Saarland) Semestern. Bei der Notenverteilung haben 50,3 % der Kandidatinnen und Kandidaten in Berlin "vollbefriedigend" oder besser erzielt, während in Brandenburg 24,8 % der Geprüften "vollbefriedigend" oder besser erreichten.

Die Zweite Juristische Staatsprüfung wurde 2021 von insgesamt 8.415 Personen erfolgreich abgelegt. Dies entspricht, wie bereits in den Vorjahren, einem Anteil von über 85 % aller Prüfungsteilnehmenden. Der Anteil der Frauen ist mit 58,3 % gegenüber dem Vorjahr unverändert. Mit den Noten "vollbefriedigend", "gut" und "sehr gut" haben 21,4 % der Kandidatinnen und Kandidaten ihr Referendariat abgeschlossen. Die Bestnote "sehr gut" ist in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung mit 0,1 % noch seltener als in der ersten Prüfung.

Das Studium der Rechtswissenschaften endet mit einer zweigeteilten Prüfung aus einem universitären und einem landeseinheitlichen staatlichen Teil. Die Prüfungsgesamtnote für die Erste Juristische Prüfung errechnet sich aus beiden Prüfungsteilen.

Um die Befähigung zum Richteramt zu erwerben, sind der erfolgreiche Abschluss des rechtswissenschaftlichen Studiums und daran anschließend das Absolvieren des 24-monatigen juristischen Vorbereitungsdienstes (Referendariat) erforderlich. Das Referendariat wiederum wird landeseinheitlich durch die Zweite Juristische Staatsprüfung abgeschlossen.

Die Ausbildungsstatistik, die vom Bundesamt für Justiz erstellt und veröffentlicht wird, kann auf der Homepage unter www.bundesjustizamt.de/justizstatistik kostenfrei abgerufen werden.