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Das BfJ als pflegefreundlicher Arbeitgeber

Ausgabedatum 19.10.2023

Im Rahmen einer familien- und lebensphasenbewussten Personalpolitik fördert das Bundesamt für Justiz (BfJ) die Vereinbarkeit von Beruf und privater Pflegeverantwortung. Mit der Unterzeichnung der Charta des Landesprogramms "Vereinbarkeit Beruf & Pflege NRW" hat das BfJ bekräftigt, seine pflegefreundliche Atmosphäre weiter voranzutreiben. Alle am Landesprogramm teilnehmenden Behörden und Unternehmen haben gemeinsam, dass sie die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege fördern, um Beschäftigte mit privater Pflegeverantwortung zu entlasten.

Foto des Vizepräsidenten des Bundesamts für Justiz Jan Versteegen beim Unterzeichnen.
Feierlichkeit zur Würdigung pflegesensibler Unternehmen und Behörden am 28. September 2023 in Düsseldorf Quelle: Landesprogramm zur Vereinbarkeit von Beruf & Pflege NRW

Im Rahmen einer Feierlichkeit am 28. September 2023 würdigten Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW, und die Verbände der Pflegekassen NRW die Arbeitgeber für ihren Einsatz. Das BfJ war bei der Feierlichkeit in Düsseldorf durch seinen Vizepräsidenten Jan Versteegen vor Ort vertreten.

Als teilnehmende Behörde stellt das BfJ vielfältige Informations- und Unterstützungsangebote für Beschäftigte mit Pflegeverantwortung bereit. So stehen beispielsweise behördeninterne kollegiale "Pflege-Guides" als erste Ansprechpersonen bei Pflegeanliegen zur Verfügung, um betroffenen Beschäftigten den Zugang zu regionalen Entlastungsangeboten zu erleichtern. Aus einem digitalen „Pflegekoffer“ des Landesprogramms werden den Beschäftigten ergänzend elektronische Informationsmaterialien bereitgestellt. Zudem haben pflegende Beschäftigte mit einem starken Belastungserleben die Möglichkeit, das Gesprächsangebot einer professionellen Sozialberatung im BfJ wahrzunehmen.

Ferner rückt die pflegebewusste Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen zur Entlastung von Beschäftigten mit Pflegeaufgaben im BfJ zunehmend in den Fokus. So wurden etwa die Möglichkeiten erweitert, individuelle Arbeitszeiten flexibel an private Pflegesituationen anzupassen.

Nicht zuletzt sorgt ein engagiertes Betriebliches Gesundheitsmanagement für ein regelmäßiges Veranstaltungsangebot auch zu Pflegethemen (z. B. Vorträge zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht oder Demenzerkrankungen). Entsprechende Angebote dienen der Information betroffener Beschäftigter und haben zudem zum Ziel, die pflege- und lebensphasenbewusste Führungsverantwortung der Führungskräfte weiter zu stärken.