Ausgabedatum
30.11.2023
Bonn. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat erfolgreich den Zahlungsverkehr aus den USA in grenzüberschreitenden Unterhaltsverfahren auf elektronische Überweisung umgestellt. Damit wurde der bisherige Scheckverkehr seitens der US-Bundesstaaten erfolgreich abgelöst – ein praktisch wichtiger Schritt zur Digitalisierung im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr. Unterhaltszahlungen aus den USA erreichen Gläubigerinnen und Gläubiger in Deutschland damit spürbar schneller.
Das BfJ unterstützt als deutsche Zentrale Behörde im Inland lebende unterhaltsberechtigte Kinder und Alleinerziehende sowie öffentliche Stellen wie Jugendämter bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland. Die USA sind dabei aufgrund der Vielzahl der Verfahren ein wichtiger Partnerstaat. Rechtsgrundlage der Zusammenarbeit ist seit 2017 das Haager Übereinkommen über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und anderen Familienangehörigen von 2007 (Haager Unterhaltsübereinkommen).
In enger Abstimmung mit dem BfJ und flankiert durch eine internationale Expertengruppe der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht, haben die USA den Zahlungsverkehr nach Deutschland in Unterhaltssachen in 2023 schrittweise zentralisiert. Unterhaltszahlungen von unterhaltspflichtigen Personen in den US-Bundesstaaten werden über eine Zentralstelle in den USA und das BfJ an die unterhaltsberechtigten Personen geleitet. Das vereinfacht und beschleunigt den Zahlungsverkehr in Unterhaltssachen aus den USA deutlich. Die Postlaufzeiten sowie die zeitaufwendige Scheckeinlösung entfallen. Der bislang seitens der USA vorherrschende Scheckverkehr wurde damit erfolgreich abgelöst. Deutschland ist damit weltweit der erste Staat, mit dem die USA den Zahlungsverkehr in Unterhaltssachen rein elektronisch abwickeln.
Das BfJ ist deutsche Zentrale Behörde nach dem Auslandsunterhaltsgesetz und leistet Unterstützung für in Deutschland lebende Gläubigerinnen und Gläubiger bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland. Es agiert als Übermittlungs- und Empfangsstelle. Dies umfasst auch die Weiterleitung von geleisteten Unterhaltszahlungen. Der Service ist kostenfrei. Unterhaltsgelder kommen den Unterhaltsberechtigten ungeschmälert zugute. Gleichzeitig werden die öffentlichen Haushalte entlastet, indem Unterhaltsvorschuss- und Sozialleistungen eingespart werden können bzw. im Fall erfolgter Leistungen Regress genommen werden kann.
Umgekehrt treibt das BfJ auch Unterhaltsansprüche im Ausland lebender Berechtigter in Deutschland bei. Diesbezüglich gilt es als bevollmächtigt, im Inland im Namen der unterhaltsberechtigten Person gerichtlich und außergerichtlich tätig zu werden.
Weitere Informationen zu den Aufgaben und Serviceleistungen des BfJ als deutsche Zentrale Behörde im Auslandsunterhalt sind abrufbar unter www.bundesjustizamt.de/auslandsunterhalt.