Navigation und Service

Expertentagung zum internationalen Adoptionswesen

Ausgabedatum 15.12.2023

Bonn. Auf Einladung des Bundesamts für Justiz (BfJ) kamen Expertinnen und Experten aus ganz Deutschland zu einer Tagung zum internationalen Adoptionswesen zusammen. Schwerpunkt waren die praktischen Erfahrungen mit der im April 2021 in Kraft getretenen Reform durch das Adoptionshilfe-Gesetz, das weitreichende Neuerungen auch im Bereich internationaler Adoptionen mit sich gebracht hat.

Gruppenfoto Expertentagung zum internationalen Adoptionswesen
Quelle: Bundesamt für Justiz

Das Bundesamt für Justiz als Bundeszentralstelle für Auslandsadoption bietet regelmäßig ein Forum für den Gedankenaustausch mit den Zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter, den zugelassenen Auslandsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft sowie den spezialisierten Familiengerichten. Weiter nahmen an der Tagung Vertreterinnen des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) teil. BfJ-Präsidentin Veronika Keller-Engels begrüßte die Teilnehmenden und hob die Bedeutung der Reform durch das Adoptionshilfe-Gesetz im Einklang mit den Zielsetzungen des Haager Adoptionsübereinkommens zum Schutz von Kindern hervor, das in diesem Jahr seinen 30. Geburtstag feierte.

Unter Leitung von Abteilungspräsidenten Stefan Schlauß stand im Mittelpunkt der Tagung ein Austausch über die Praxiserfahrungen sowie die ersten Gerichtsentscheidungen seit der im April 2021 in Kraft getretenen Reform der gesetzlichen Vorschriften zur Auslandsadoption. Die teilnehmenden Expertinnen und Experten diskutierten eingehend die Auswirkungen der Reform auf die verschiedenen Akteure und insbesondere auf die gerichtlichen Verfahren zur Anerkennung ausländischer Adoptionsentscheidungen in Deutschland.

Zielsetzung des Haager Adoptionsübereinkommens ist es, den Schutz von Kindern bei internationalen Adoptionen zu gewährleisten und Verfahren für die Zusammenarbeit zu etablieren. Internationale Adoptionen sollen zum Wohl des Kindes und unter Wahrung seiner Grundrechte stattfinden. Der Handel mit Kindern soll verhindert werden. 2021 hat der deutsche Gesetzgeber durch das Adoptionshilfe-Gesetz bewährte Schutzstandards aus dem Übereinkommen auch auf solche Staaten erstreckt, die nicht Vertragsstaat des Haager Adoptionsübereinkommens sind. Internationale Adoptionen müssen danach zwingend durch eine staatlich anerkannte Vermittlungsstelle begleitet werden. Internationale Adoptionen, die nicht von einer in Deutschland staatlich anerkannten Vermittlungsstelle begleitet wurden, sind verboten und können in Deutschland grundsätzlich nicht mehr anerkannt werden. Interessierte, die in Deutschland leben und ein Kind aus dem Ausland adoptieren möchten, müssen sich an eine zur Auslandsvermittlung berechtigte Fachstelle in Deutschland wenden.

Weitere Informationen zum Thema Auslandsadoption finden sich auf der Internetseite des BfJ unter https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Familieinternational/Adoption/Adoption_node.html.