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Verbandsklage gegen die Amazon Digital Germany GmbH öffentlich bekannt gemacht

Ausgabedatum 23.05.2024

Bonn. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat eine Verbandsklage der Verbraucherzentrale Sachsen e. V. gegen die Amazon Digital Germany GmbH im Verbandsklageregister auf seiner Internetseite öffentlich bekannt gemacht. Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine Unternehmen können jetzt ihre Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zu dieser Klage zur Eintragung in das Register anmelden.

Mehrere weiße Paragraphenzeichen stehen in Reih und Glied. Diesen vorgestellt steht ein einzelnes Paragraphenzeichen in grüner Farbe.
Das Bundesamt für Justiz hat eine neue Verbandsklage öffentlich bekannt gemacht. Quelle: Andrey Popov – stock.adobe.com

Hierzu stellt das BfJ im Internet unter www.bundesjustizamt.de/verbandsklagen bei der jeweiligen Klage ein Anmeldeformular zur Verfügung. Das Bundesamt empfiehlt, diese elektronische Möglichkeit zu nutzen, da hierdurch eine schnelle Eintragung möglich ist. Betroffene, die über keinen Internetzugang verfügen, können das Formular schriftlich anfordern. Eine Anmeldung von Ansprüchen zu der Klage ist bis zum Ablauf von drei Wochen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung möglich. Nach Eintragung der Anmeldung im Verbandsklageregister schickt das BfJ den Angemeldeten eine Bestätigung per Post zu.

Die Verbandsklage kann unter folgendem Link eingesehen werden:
Öffentliche Bekanntmachungen im Verbandsklageregister

Weitere Informationen zum Verbandsklageregister finden Sie unter:
Verbandsklageregister