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1. Bonner Rechtshilfetag: Auftakt für eine Stärkung der justiziellen Zusammenarbeit in Europa

Ausgabedatum 16.09.2024

Bonn. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) veranstaltete am 12. September 2024 den 1. Bonner Rechtshilfetag anlässlich des Europäischen Tags der Justiz. Der Bonner Rechtshilfetag hat das Ziel, die justizielle Zusammenarbeit in Europa zu stärken und die Umsetzung der EU-Regelungen in der Praxis fördern. Er soll zukünftig im Wechsel mit der bisher schon jährlich in Kooperation mit den Bundesländern ausgerichteten Veranstaltung zum Europäischen Tag der Justiz stattfinden.

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1. Bonner Rechtshilfetag im Bundesamt für Justiz Quelle: Bundesamt für Justiz

Europa feiert jährlich auf Initiative des Europarats und der Europäischen Kommission den Europäischen Tag der Justiz und damit auch die grenzüberschreitende justizielle Zusammenarbeit. Die zentrale deutsche Veranstaltung fand erstmals im BfJ als Bonner Rechtshilfetag statt. Die Präsidentin des BfJ, Veronika Keller-Engels, hatte hierzu Praktikerinnen und Praktiker aus ganz Deutschland eingeladen. "Europa wächst zusammen. Deshalb ist eine gute Zusammenarbeit auf Justizebene immer wichtiger. Der Bonner Rechtshilfetag soll einen Beitrag dazu leisten, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit unseren Partnern in Europa weiter zu stärken" so Keller-Engels.

In ihrer Begrüßung führte die Präsidentin weiter aus: "Das BfJ ist der zentrale Dienstleister für die Justiz und Ansprechpartner für den internationalen Rechtsverkehr. Die Erfahrung in der täglichen Arbeit des BfJ als Anlaufstelle in der internationalen Zusammenarbeit zeigt, dass die grenzüberschreitenden Herausforderungen nur durch Kooperation gelöst werden können. Ziel des Bonner Rechtshilfetages ist es, den fachlichen Austausch zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu fördern und eine Plattform für eine stärkere Vernetzung von Praktikerinnen und Praktikern im Hinblick auf Themen aus dem EU-Recht zu ermöglichen."

Dass und wie die grenzüberschreitende Zusammenarbeit funktioniert, davon konnten sich die insgesamt über 120 Teilnehmenden vor Ort überzeugen. In zahlreichen Fachvorträgen und Workshops zur grenzüberschreitenden Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen sowie zur grenzüberschreitenden Vollstreckung von Geldsanktionen konnten die Expertinnen und Experten ihre Erfahrungen teilen und diskutieren. Neben Teilnehmenden aus Deutschland waren auch Expertinnen und Experten aus Polen, Österreich, den Niederlanden, der Schweiz und der Europäischen Kommission vertreten.

Das BfJ leistet als deutsche Zentrale Behörde praktische Hilfestellung für Gerichte, Behörden sowie Bürgerinnen und Bürger. So unterstützt es im Bereich Auslandsunterhalt unterhaltsberechtigte Kinder und Alleinerziehende sowie öffentliche Stellen bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland. "Die Unterstützungsangebote des BfJ tragen dazu bei, praktische Hürden abzubauen. Mit der Veranstaltung wollen wir die rechtlichen und praktischen Möglichkeiten in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit aufzeigen und die Vernetzung der Fachleute fördern" so Stefan Schlauß, Leiter der Abteilung für Internationales Zivilrecht im BfJ.

"Die grenzüberschreitende Vollstreckung von Geldsanktionen ist insbesondere im Bereich der Straßenverkehrsdelikte ein Massenverfahren mit hoher praktischer Relevanz", wie Dr. Christian Johnson, Leiter der Abteilung für internationale Rechtshilfe in Strafsachen im BfJ, erläuterte. Man habe daher dieses Thema unter dem Motto "Mobilität ohne Grenzen – grenzenlose Vollstreckung?" als strafrechtlichen Schwerpunkt der Tagung gewählt.