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Neue Zahlen aus 2024 zum Europäischen Justiziellen Netz für Zivil- und Handelssachen

Ausgabedatum 26.03.2025

Bonn. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist die Bundeskontaktstelle im Europäischen Justiziellen Netz (EJN) für Zivil- und Handelssachen. In dieser Funktion fördert es im Rahmen des Netzwerkes die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Europäischen Union. Die aktuellen Zahlen aus 2024 liegen nun vor.

Eine Flagge der Europäischen Union vor dem Europäischen Parlament
Neue Zahlen zum Europäischen Justiziellen Netz für Zivil- und Handelssachen aus 2024 liegen vor. Quelle: artjazz – stock.adobe.com

Ziel und Unterstützungsangebot des Europäischen Justizielles Netzes

Das Europäische Justizielle Netz (EJN) für Zivil- und Handelssachen ist ein Netzwerk mit der Aufgabe, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Europäischen Union zu fördern. Es kann Gerichte in Zivil- und Handelssachen informell in konkreten Einzelfällen mit grenzüberschreitenden Bezügen unterstützen, so z. B. bei Fragen im Zusammenhang mit Rechtshilfeersuchen, bei einfach gelagerten Auskünften zum ausländischen Recht oder bei der Ermittlung zuständiger Stellen.

Das Unterstützungsangebot des EJN kann im Europäischen Justizportal unter https://e-justice.europa.eu abgerufen werden. Dort finden sich z. B. Praktische Leitfäden zu verschiedenen EU-Rechtsakten, Formulare sowie Informationsblätter zum Recht der EU-Mitgliedstaaten. Auch der Europäische Gerichtsatlas für Zivilsachen, mit dem sich die zuständigen Gerichte in den Mitgliedstaaten finden lassen, ist Teil dieses Portals.

Die Rolle des Bundesamts für Justiz

Herzstück des EJN für Zivil- und Handelssachen sind die Kontaktstellen in den Mitgliedstaaten: in Deutschland auf Bundesebene das BfJ. Daneben gibt es in jedem Bundesland eine Landeskontaktstelle. Zu den weiteren deutschen Mitgliedern im EJN zählen u. a. die betroffenen Berufsverbände sowie vier Familienrichterinnen und -richter. Als Bundeskontaktstelle kann das BfJ die Gerichte auf Anfrage informell und zügig in konkreten grenzüberschreitenden Einzelfällen unterstützen. Zu diesem Zweck arbeitet es eng mit den Kontaktstellen in den anderen Mitgliedstaaten zusammen.

Zahlen für das Jahr 2024

Die Zahl der von deutschen Gerichten oder Landesjustizverwaltungen über das BfJ als Bundeskontaktstelle ins Ausland gerichteten ausgehenden Anfragen belief sich 2024 auf 159 (Vorjahr: 105). Der größte Teil der Anfragen wurde nach Malta (30), Polen (27) und Italien (24) gesandt. Darüber hinaus wurden 13 Anfragen durch Landeskontaktstellen unmittelbar an die Kontaktstellen in anderen Mitgliedstaaten übersandt. Hintergrund der Anfragen waren überwiegend Auskünfte zum ausländischen Recht oder zum Sachstand von Rechtshilfeersuchen.

Umgekehrt gingen im Jahr 2024 beim BfJ als Bundeskontaktstelle insgesamt 60 Anfragen von Kontaktstellen anderer Mitgliedstaaten ein. Die meisten Ersuchen stammten aus Polen (14) und der Tschechischen Republik (13). Sieben weitere Anfragen wurden direkt von ausländischen Kontaktstellen an eine Landeskontaktstelle gerichtet.

In 40 Fällen wurden über die deutschen EJN-Familienrichterinnen und -richter Anfragen in grenzüberschreitenden familiengerichtlichen Verfahren an die Kolleginnen und Kollegen in anderen Mitgliedstaaten gestellt. Umgekehrt wurden 17 eingehende Anfragen aus dem Ausland beantwortet. Diese Anfragen betrafen überwiegend die Klärung der Zuständigkeit bzw. einer doppelten Rechtshängigkeit sowie die Abgabe von familiengerichtlichen Verfahren.

Weitere Informationen

Das BfJ als Bundeskontaktstelle im EJN veröffentlicht jährlich statistisches Zahlenmaterial in seinen Tätigkeitsberichten. Diese und umfangreiche weitere Informationen zum EJN und den Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie unter www.bundesjustizamt.de/ejnzh.