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Neue Zahlen aus 2024 zu grenzüberschreitenden Kindesentführungen

Ausgabedatum 16.04.2025

Bonn. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist deutsche Zentrale Behörde nach dem Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (Haager Kindesentführungsübereinkommen - HKÜ). In dieser Funktion unterstützt es Betroffene bei der Geltendmachung eines Anspruchs auf Rückführung widerrechtlich entzogener oder zurückgehaltener Kinder. Die aktuellen Zahlen aus dem Jahr 2024 für das BfJ liegen nun vor.

Kleiner Junge der auf einen Globus blickt.
Bundesamt für Justiz veröffentlicht neue Zahlen aus 2024 zu grenzüberschreitenden Kindesentführungen. Quelle: INFINITY - stock.adobe.com

Ziele des Haager Kindesentführungsübereinkommens

Ziel des Haager Kindesentführungsübereinkommens ist es, Kinder vor den nachteiligen Folgen eines widerrechtlichen Verbringens in einen anderen Vertragsstaat oder eines widerrechtlichen Zurückhaltens zu schützen. Entzogene Kinder sollen so schnell wie möglich in den Staat des bisherigen gewöhnlichen Aufenthalts zurückgeführt werden, soweit nicht bestimmte Ausnahmetatbestände vorliegen. Der zivilrechtliche Rückführungsanspruch ist im Entführungsstaat geltend zu machen. Die Entscheidung über die Rückführung des Kindes obliegt den dafür zuständigen Stellen im Entführungsstaat, regelmäßig den Gerichten. Dieses gerichtliche Rückführungsverfahren ist jedoch kein Sorgerechtsverfahren. Über die bloße Rückführung hinausgehende kindschaftsrechtliche, insbesondere sorgerechtliche Fragen haben vielmehr grundsätzlich die Gerichte im Staat des bisherigen gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes zu befinden.

Die Rolle des Bundesamts für Justiz

Das BfJ kann auf Antrag der Betroffenen im Rahmen des Haager Kindesentführungsübereinkommens kostenfrei beratend und unterstützend tätig werden. Es übernimmt damit eine Mittlerfunktion zwischen dem Inland und dem Ausland. Dabei ist die Beteiligung des BfJ nicht zwingend. Wird ein Kind in einen anderen Vertragsstaat entführt, kann der zurückgelassene Elternteil sich mit dem Antrag an das BfJ wenden, ihn bei der Rückführung des Kindes zu unterstützen. Umgekehrt gilt das BfJ als bevollmächtigt, für Antragstellende aus anderen Vertragsstaaten in Deutschland gerichtlich und außergerichtlich tätig zu werden.

Zahlen für das Jahr 2024

Im Jahr 2024 verzeichnete das BfJ insgesamt 474 neue Vorgänge nach dem HKÜ (Vorjahr: 527). Dabei handelt es sich in 392 Fällen (83 Prozent) um Verfahren auf Rückführung eines Kindes und in 82 Fällen (17 Prozent) um Umgangsverfahren. Von den 392 Verfahren auf Rückführung eines Kindes betreffen 228 Kindesentziehungen von Deutschland in einen anderen Vertragsstaat (ausgehende Verfahren) sowie 164 Kindesentziehungen von einem anderen Vertragsstaat nach Deutschland (eingehende Verfahren).

Die zahlenmäßig bedeutendsten Länder (HKÜ-Vorgänge insgesamt) sind Polen und die USA mit jeweils 31 Vorgängen, gefolgt von der Ukraine (27 Vorgänge) und der Türkei (25 Vorgänge). Bei den ausgehenden HKÜ-Vorgängen in einen anderen Vertragsstaat ist die Türkei wichtigster Partnerstaat (21 Vorgänge), gefolgt von den USA (19 Vorgänge) und Polen (16 Vorgänge). Bei aus dem Ausland eingehenden HKÜ-Vorgängen steht wie schon im Vorjahr erneut die Ukraine (18) an erster Stelle, gefolgt von Polen und Frankreich mit jeweils 15 Vorgängen an zweiter Stelle.

Wichtiger Hinweis zu den Fallzahlen

Hinsichtlich der Fallzahlen wird darauf hingewiesen, dass das BfJ als deutsche Zentrale Behörde beratend und unterstützend tätig werden kann, die Einschaltung der Zentralen Behörden jedoch im Rahmen des Übereinkommens nicht zwingend vorgeschrieben ist. Es können daher keine Gesamtzahlen zu grenzüberschreitenden Kindesentziehungen genannt werden. Erfasst werden auch nur Kindesentziehungen zwischen Vertragsstaaten des Übereinkommens, nicht im Verhältnis zu Nicht-Vertragsstaaten. Zudem handelt es sich um ein rein zivilrechtliches Übereinkommen. Nicht umfasst sind daher strafrechtliche Aspekte einer Kindesentziehung, insbesondere im Rahmen des § 235 Strafgesetzbuch (StGB).

Weitere Informationen

Das BfJ als deutsche Zentrale Behörde nach dem HKÜ veröffentlicht jährlich statistisches Zahlenmaterial in seinen Tätigkeitsberichten. Diese und umfangreiche weitere Informationen können abgerufen werden unter www.bundesjustizamt.de/sorgerecht.