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Noch bis zum 21. Juli 2022 können Betroffene eine Entschädigung nach dem StrRehaHomG beim Bundesamt für Justiz beantragen.

Gebäudefoto des Bundesamts für Justiz
Abbildung des Gebäudes des Bundesamts für Justiz in Bonn Noch bis zum 21. Juli 2022 können Betroffene eine Entschädigung nach dem StrRehaHomG beim Bundesamt für Justiz beantragen.
Noch bis zum 21. Juli 2022 können Betroffene eine Entschädigung nach dem StrRehaHomG beim Bundesamt für Justiz beantragen.