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Noch bis zum 21. Juli 2022 können Betroffene eine Entschädigung nach dem StrRehaHomG beim Bundesamt für Justiz beantragen.

Gebäudefoto des Bundesamts für Justiz
Abbildung einer Regenbogenflagge
Noch bis zum 21. Juli 2022 können Betroffene eine Entschädigung nach dem StrRehaHomG beim Bundesamt für Justiz beantragen. Quelle: Bundesamt für Justiz