Die Frist zur Beantragung einer Entschädigung nach dem StrRehaHomG beim Bundesamt für Justiz wurde bis zum 21. Juli 2027 verlängert.
Die Frist zur Beantragung einer Entschädigung nach dem StrRehaHomG beim Bundesamt für Justiz wurde bis zum 21. Juli 2027 verlängert.Quelle: Bundesamt für Justiz