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Die Frist zur Beantragung einer Entschädigung nach dem StrRehaHomG beim Bundesamt für Justiz wurde bis zum 21. Juli 2027 verlängert.

Gebäudefoto des Bundesamts für Justiz
Abbildung einer Regenbogenflagge
Die Frist zur Beantragung einer Entschädigung nach dem StrRehaHomG beim Bundesamt für Justiz wurde bis zum 21. Juli 2027 verlängert. Quelle: Bundesamt für Justiz