Das Bundesamt für Justiz (BfJ) nimmt als Bundeszentralstelle für Auslandsadoption die Aufgaben der Zentralen Behörde nach dem Übereinkommen auf Bundesebene wahr.
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) nimmt als Bundeszentralstelle für Auslandsadoption die Aufgaben der Zentralen Behörde nach dem Übereinkommen auf Bundesebene wahr.