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Ab dem 1. Oktober 2024 gelten neue Regelungen für grenzüberschreitende Videoverhandlungen in Zivilprozessen.

Gebäudefoto des Bundesamts für Justiz
Abbildung des Gebäudes des Bundesamts für Justiz
Ab dem 1. Oktober 2024 gelten neue Regelungen für grenzüberschreitende Videoverhandlungen in Zivilprozessen. Quelle: Bundesamt für Justiz