Willkommen beim Bundesamt für Justiz
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz. Als zentraler Dienstleister der Justiz und als Ansprechpartner für den internationalen Rechtsverkehr erfüllt das BfJ vielfältige Aufgaben. Dafür sorgen am Dienstsitz Bonn rund 1.400 Beschäftigte an drei Standorten.
Ausgewählte Themen
Bürger
Häufig gesuchte Themen (Bürger)
Verbraucher
Häufig gesuchte Themen (Verbraucher)
Unternehmen & Verbände
Häufig gesuchte Themen (Unternehmen & Verbände)
Gerichte & Behörden
Häufig gesuchte Themen (Gerichte & Behörden)
Pressemitteilungen
Das Bundesamt für Justiz
Aktuelles Stellenangebot
Bürosachbearbeiterin bzw. Bürosachbearbeiter (m/w/d) im Bereich der Registerauskünfte

Einblick in unsere Arbeit
Verkündung
Ein Gesetz tritt erst in Kraft, wenn es im Bundesgesetzblatt "verkündet" wurde – und damit erst, wenn das Bundesamt für Justiz (BfJ), dem die Schriftleitung für das Bundesgesetzblatt obliegt, das Gesetz in der nächsten Ausgabe des Bundesgesetzblattes veröffentlicht. Sobald diese Ausgabe erscheint, gilt das Gesetz als verkündet. Wann es in Kraft tritt, steht meistens in dem Gesetz selbst.